Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Klinikums der Universität München für Veranstaltungen der Christophorus Akademie
Inhaltsverzeichnis
1. Geltungsbereich2. Anmeldung zur Veranstaltung/Vertragsabschluss3. Leistungsumfang4. Teilnahmegebühr5. Absage durch Veranstalter6. Änderungsvorbehalt 7. Absage durch den Teilnehmer / Stornierung8. Urheberrechte9. Haftungsausschluss10. Teilnehmerbescheinigung11. Datenschutz12. Widerrufsrecht13. Streitbeilegung14. Anwendbares Recht
1. Geltungsbereich
(1) Das Klinikum der Universität München, Anstalt des öffentlichen Rechts betreibt unter anderem die in der Klinik und Poliklinik für Palliativmedizin angesiedelte Christophorus Akademie („Akademie“).
(2) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Klinikum der Universität München als Veranstalter von Seminaren, Kursen, Konferenzen und sonstigen Veranstaltungen der Christophorus Akademie (im Folgenden „Veranstalter“) und dem einzelnen Teilnehmer dieser vom Veranstalter angebotenen Seminaren, Kursen, Konferenzen und sonstigen Veranstaltungen (folgend „Teilnehmer“). Für Vertragsverhältnisse zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung.
(3) Abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung vorab ausdrücklich schriftlich zu
2. Anmeldung zur Veranstaltung/Vertragsabschluss
(1) Für die Teilnahme an allen angebotenen Veranstaltungen der Akademie ist eine schriftliche Anmeldung (zweiundvierzig (42) Kalendertage Anmeldefrist) vor Kursbeginn erforderlich. Eine Anmeldung ist ausschließlich über das Anmeldeformular der jeweiligen Veranstaltung auf der Internetseite der Christophorus Akademie zulässig und stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit der Akademie dar.
(2) Nimmt der Veranstalter das Angebot an, übersendet er dem Teilnehmer eine Anmeldebestätigung. Ein Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung kommt erst mit Zugang dieser Anmeldebestätigung bei dem Teilnehmer zustande.
(3) Anmeldungen zu Kursen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Ist ein Kurs bereits ausgebucht, wird eine Warteliste mit Nachrückern gebildet. Eine automatische Buchung auf den nächsten freien Termin erfolgt nicht.
(4) Der Erhalt eines Wartelistenbescheides oder der automatisierten Registrierungsbestätigung stellt keine Annahme dieses Angebots dar, sondern dient lediglich der Information. Soweit auf Bearbeitungsfristen verwiesen wird, sind diese unverbindlich.
(5) Sofern bis zum Beginn der jeweiligen Veranstaltung noch freie Plätze vorhanden sind, kann auch eine nicht innerhalb der Anmeldefrist eingegangene Anmeldung berücksichtigt werden. In diesem Falle wird der Interessent unverzüglich durch den Veranstalter hierüber durch die Zusendung der Anmeldebestätigung informiert.
3. Leistungsumfang
(1) Inhalte, Kursleitung, Ort und Termin des Kurses ergeben sich aus der jeweiligen Kursbeschreibung.
(2) Der Besuch und der Kursinhalt werden dem Teilnehmer nach Kursende entsprechend Nummer 10 der AGB schriftlich bestätigt sofern der Teilnehmer an der Veranstaltung im jeweils vereinbarten oder notwendigen Umfang teilgenommen hat.
4. Teilnahmegebühr
(1) Maßgeblich zur Bestimmung der Teilnehmergebühr ist der zum Zeitpunkt der Anmeldung angegebene Betrag. Die in der Kursbeschreibung genannten Teilnahmegebühren gelten pro Teilnehmer. Die Teilnehmergebühr umfasst die Teilnahme an der Veranstaltung und die gestellten Arbeitsmaterialien.
(2) Die Teilnahmegebühr wird mit dem Zugang der Rechnung beim Teilnehmer zur Zahlung fällig. Diese ist ohne Abzug, unter Angaben des Verwendungszwecks und der Rechnungsnummer auf das angegebene Konto des Veranstalters zu überweisen. Bei einer Veranstaltung mit mehreren Einheiten kann von der Fälligkeit des Gesamtbetrages abgewichen und durch individuelle schriftliche Vereinbarung in Teilzahlungen geändert werden.
(3) Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen i. H. v. 5 % über dem Basiszinssatz (§§ 288 Abs. 1, 247 Abs. 1 BGB) p.a. zu fordern. Ist bis zum Veranstaltungsbeginn die Teilnahmegebühr nicht beim Veranstalter eingegangen, steht dem Teilnehmer kein Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung zu.
(4) Das Recht des Teilnehmers zur Aufrechnung gegenüber Forderungen des Veranstalters ist ausgeschlossen sofern es sich nicht um rechtskräftig festgestellte oder von dem Veranstalter schriftlich anerkannte Ansprüchen handelt. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Teilnehmer nicht befugt.
5. Absage durch den Veranstalter
(1) Veranstaltungen können insbesondere bei zu geringer Teilnehmerzahl, Ausfall eines Dozenten, höherer Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund vom Veranstalter abgesagt werden. In jedem Fall bemüht sich der Veranstalter eine Absage des Kurses dem Teilnehmer so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen.
(2) Der Veranstalter behält sich insbesondere aus den folgenden Gründen das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen:
a. Aus organisatorischen Gründen (bspw. geringe Teilnehmerzahl) bis einundzwanzig (21) Kalendertage vor Kursbeginn.
c. Aufgrund von höherer Gewalt und, wenn aufgrund einer Pandemie gesetzliche Beschränkungen eine Durchführung der Veranstaltung verhindern, bis einschließlich am ersten Kurstag.
(3) Die Teilnehmer werden unverzüglich nach Eintritt eines o.g. Grundes über die Kursabsage informiert. In diesen Fällen werden keinerlei Teilnehmergebühren fällig und bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Etwaige über dies hinausgehenden Haftungs- und Schadensersatzansprüche sind im Umfang der Nummer 9 der AGB ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt auch für solche Ansprüche, welche im Vertrauen auf das Stattfinden der Veranstaltung beim Teilnehmer entstanden sind (bspw. Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall).
(4) Jede Absage hat schriftlich zu erfolgen.
6. Änderungsvorbehalt
(1) Der Veranstalter behält sich vor, inhaltliche und organisatorische Änderungen im Veranstaltungsprogramm vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, sofern der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt. Dies gilt auch ausdrücklich für eine Abänderung des Kursformates (bspw. von Präsenz in eine Online-Live-Veranstaltung). Auch ist der Veranstalter berechtigt, geplante und angekündigte Referenten durch andere, ähnlich qualifizierte zu ersetzen. Der Veranstalter verpflichtet sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen.
(2) Bei der Durchführung von Kursen in den Räumlichkeiten des Veranstalters gilt die Hausordnung des Veranstalters.
(3) Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen der Referenten, Ausbilder, Dozenten oder Beauftragten des Veranstalters Folge zu leisten und alles zu unterlassen, was der erfolgreichen Durchführung der Veranstaltung entgegenstehen könnte. Verstöße können zum Veranstaltungsausschluss führen. Ein Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung der Kursgebühr entsteht in diesem Fall nicht.
7. Absage durch den Teilnehmer / Stornierung
(1) Stornierungen sind schriftlich per Post, oder in Textform, wobei Telefax oder E-Mail ausreichend sind, an den Veranstalter zu senden. Die Frist zur Stornierung ist mit Zugang der Erklärung beim Veranstalter gewahrt.
(2) Im Falle der Stornierung einer Anmeldung durch den Teilnehmer fallen diejenigen Kosten an, die dem Anteil der bisher erbrachten Leistungen beim Veranstalter entsprechen. In der Regel sind dies für Präsenz und Live-Online-Veranstaltungen:
a. Bei Zugang der Stornierungserklärung bis zweiundvierzig (42) Kalendertagen (Anmeldefrist) vor Kursbeginn werden keine Kosten fällig und die Pflicht zur Entrichtung der Teilnehmergebühren entfällt.
b. Bei Zugang der Stornierungserklärung bis fünfzehn (15) Kalendertage vor Kursbeginn werden dem Teilnehmer 50 % der Kursgebühren in Rechnung gestellt. Kann vom Veranstalter ein Ersatzteilnehmer bestimmt werden, reduzieren sich die Kosten auf eine Bearbeitungspauschale von 40 EUR.
c. Bei Zugang der Stornierungserklärung von weniger als vierzehn (14) Kalendertagen vor Kursbeginn werden dem Teilnehmer die vollen Kursgebühren in Rechnung gestellt. Kann vom Veranstalter ein Ersatzteilnehmer bestimmt werden, reduzieren sich die Kosten auf 50 % der Kursgebühr.
(3) Bei Umbuchungen des Teilnehmers auf eine andere Veranstaltung, gilt dies als Rücktritt des Teilnehmers von der zuvor gebuchten Veranstaltung.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Teilnehmers bleibt hiervon unberührt. Jede Kündigung des Teilnehmers hat schriftlich zu erfolgen.
8. Urheberrechte
(1) Das Fotografieren, Filmen und Mitschneiden der Veranstaltung auf Band ist nur durch den Veranstalter gestattet.
(2) Die Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Dem Teilnehmer wird ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der Veranstaltungsunterlagen ist nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Veranstalters gestattet. Es ist dem Teilnehmer insbesondere nicht gestattet, die Veranstaltungsunterlagen – auch auszugsweise – inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Etwaige Urheberrechtsvermerke oder Kennzeichen dürfen nicht entfernt werden.
9. Haftung
(1) Der Veranstalter wird die vereinbarten Leistungen mit der bei ihm üblichen Sorgfalt und unter Zugrundelegung des ihm bekannten Standes der Wissenschaft und Technik durchführen. Die vermittelten Inhalte sind für die Teilnehmer weder rechtlich bindend noch haben sie haftungsbegründende oder haftungsbefreiende Wirkung. Die Teilnehmer bleiben in ihrer Entscheidungsfindung frei.
(2) Die Haftung des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters und Erfüllungsgehilfen gegenüber Ansprüchen aus Vertragsverletzungen oder Delikt ist beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Im Fall der einfachen oder leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht oder auf deren Einhaltung der Teilnehmer vertraut hat oder vertrauen durfte. Die Haftung für einfache oder fahrlässige Verletzungen sonstiger Pflichten ist ausgeschlossen. Die Haftung für Folgeschäden (z.B. entgangenen Gewinn, Vermögensschäden) ist ausgeschlossen. Für die Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit gelten die gesetzlichen Haftungsmaßstäbe. Sonstige Ansprüche aus Unfällen, Sach- und Personenschäden, Verlust von Gegenständen bei der An- und Abreise der Teilnehmer zum Veranstaltungsort sowie während der Veranstaltung sind ausgeschlossen. Die Teilnehmer tragen während der Veranstaltung die volle Verantwortung für sich und ihre Handlungen.
(3) Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Autoren und Referenten sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Der Veranstalter übernimmt jedoch keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Tagungsunterlagen und die Durchführung der Veranstaltung. Die Beschränkungen der vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters (bspw. Referenten), wenn Ansprüche gegen diese direkt geltend gemacht werden.
10. Teilnahmebescheinigung
(1) Die Teilnahme des Teilnehmers wird ihm am Ende der Veranstaltung vom Veranstalter durch eine Bescheinigung bestätigt. Bei Veranstaltungen, welche nach Kursbeschreibung sich nach bestimmten Prüfungs-, Kursordnungen bzw. Bestimmungen eines außenstehenden Trägers (bspw. Ärztekammern, DGP) richten, wird ggf. auch hierfür eine Bescheinigung ausgestellt.
(2) Das Risiko über eine externe Anerkennung eines Kurses trägt der Teilnehmer (bspw. die Anerkennung von Fortbildungspunkten für Ärzte bei deren jeweiligen (Landes-) Ärztekammern). Der Teilnehmer ist angehalten sich über eine Anerkennung des Kurses bei der entsprechenden Stelle im Vorfeld zu informieren.
11. Datenschutz
(1) Der Veranstalter wird nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Teilnehmer, anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen seiner Tätigkeit erheben, verarbeiten oder verarbeiten lassen und nutzen.
(2) Die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten, insbesondere von Kontaktdaten der Teilnehmer durch den Veranstalter, erfolgt dabei zur Abwicklung der Kursorganisation. Für die Kursorganisation notwendige persönliche Daten werden mittels SSL-Verschlüsselung übermittelt und nur in dem Umfang an Dritte weitergegeben, wie es zur Kursorganisation erforderlich ist (Weitergabe der Daten an zertifizierte Kursanbieter bzw. Kooperationspartner) oder wenn eine gesetzliche Verpflichtung zur Weitergabe besteht.
(3) Zusätzlich wird auf den mit den AGB wirksam werdenden „Hinweis zum Datenschutz“ betreffend der Verarbeitung von persönlichen Daten hingewiesen.
12. Widerrufsrecht
Der Teilnehmer hat das Recht diesen Vertrag binnen vierzehn (14) Kalendertagen ohne Angaben von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn (14) Kalendertage und beginnt regelmäßig mit Vertragsschluss gemäß Nummer 2 (2) der AGB. Unternehmern iSd § 14 BGB, welche bei Vertragsabschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handeln, steht kein Widerrufsrecht zu.
a. Ausübung des Widerrufsrechts
Um das Widerrufsrecht wirksam auszuüben, muss der Teilnehmer den Veranstalter (Christophorus Akademie für Palliativmedizin, Palliativpflege und Hospizarbeit, Elisabeth-Stoeber-Str. 60, 81377 München; E-Mail: christophorus-akademie@med.uni-muenchen.de; Telefon: +49 89 4400-77930; Telefax: +49 89 4400-77939) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, eindeutig und frei von Form, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Teilnehmer die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist an den Veranstalter absendet.
b. Folgen des Widerrufs
Ist der Widerruf wirksam, hat der Veranstalter dem Teilnehmer alle Zahlungen, die er für diese Veranstaltung bereits an den Veranstalter geleistet hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn (14) Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, indem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages beim Veranstalter eingegangen ist. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das der Teilnehmer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Teilnehmer wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Hiervon unberührt bleibt ein vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts, wenn der Teilnehmer vom Veranstalter darüber in Kenntnis gesetzt wurde und ausdrücklich seine Zustimmung gegeben hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Veranstalter verliert (§ 356 Abs. 4 S. 1 BGB). Widerruft der Teilnehmer den Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, so schuldet der Teilnehmer dem Veranstalter Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung, wenn der Teilnehmer von dem Veranstalter ausdrücklich verlangt hat, dass dieser mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Im Falle eines Widerrufs (§ 357 Abs. 8 S.1 BGB), ist vom Teilnehmer ein angemessener Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt des Widerrufseinganges des Vertrages bereits erbrachten Leistungen, im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht. Bei der Berechnung des Wertersatzes ist der vereinbarte Gesamtpreis zu Grunde zu legen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Teilnehmer weniger als vierzehn (14) Tage vor Beginn des Kurses die Möglichkeit erhält (aufgrund von Nachrücken oder Anmeldung) an dem Kurs teilzunehmen.
c. Muster-Widerrufsformular
Dem Teilnehmer wird nach Maßgabe der vorstehenden Widerrufsbelehrung folgendes Formular zur Verfügung gestellt, welches dieser ausfüllen und an den Veranstalter zurücksenden kann. Die Verwendung des Formulars ist keinesfalls zwingend.
An:
Klinikum der Universität München, Campus Großhadern
Klinik und Poliklinik für Palliativmedizin
Christophorus Akademie für Palliativmedizin, Palliativpflege und Hospizarbeit
Elisabeth-Stoeber-Str. 60 81377 München
Telefon +49 89 4400-77930
Telefax +49 89 4400-77939
Email: christophorus-akademie@med.uni-muenchen.de
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Leistungen:
Gebucht am (*)
Name des/der Teilnehmer*in
Anschrift des/der Teilnehmer*in
Unterschrift des/der Teilnehmer*in (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen
Als zusätzliche Möglichkeit (nicht abschließend) wird auf das Muster-Widerrufsformular des Bundesjustizministeriums hingewiesen: https://www.bmj.de/SharedDocs/Archiv/Downloads/VerbraucherVertragsRechte_Muster_Widerruf.html
13. Streitschlichtung
Gem. § 36 VSBG wird der Teilnehmer als Verbraucher auf die Plattform zur Online Streitbeilegung (OS-Plattform) der Europäischen Kommission hingewiesen. Diese stellt die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr bereit. Der Veranstalter ist jedoch nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
14. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).