Weiterbildung Gesprächsbegleiter:in - § 132g SGB V
Ausbildung zum:zur Gesprächsbegleiter:in - Modulare Weiterbildung
Kursbeschreibung
In § 132 g SGB V des Hospiz- und Palliativgesetzes wurde das Angebot einer „Gesundheitlichen Versorgungsplanung“ in Pflegeeinrichtungen der Alten- und Eingliederungshilfe verankert. Den Bewohner:innen und ihren gesetzlichen Betreuenden/Angehörigen kann eine Beratung zur gesundheitlichen Versorgungsplanung angeboten werden, die von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert wird.
Inhaltlich beruht eine derartige Vorausplanung auf dem international etablierten Konzept des „Advance Care Planning“ (ACP). Die Vorausplanung wird dabei als mehrzeitiger kommunikativer Prozess verstanden, innerhalb dessen die Wünsche der Bewohner:innen an ihre zukünftige medizinische Behandlung und Versorgung ermittelt, anwendungstauglich dokumentiert und bei Bedarf aktualisiert werden.
Ziel ist es, die Bewohner:innen auch dann entsprechend ihren individuellen Wünschen zu behandeln, wenn sie sich selbst nicht (mehr) dazu äußern können.
Die Vorausplanung wird durch qualifizierte Gesprächsbegleiter:innen angeboten. Daneben hat die Einrichtung im Rahmen ihres Aufgabenbereiches sicherzustellen, dass der ermittelte Patient:innenwille auch zur Umsetzung gelangt (interne Vernetzung). Zusätzlich ist durch eine enge Zusammenarbeit mit den regionalen Versorgungs- und Betreuungsanbietern darauf hinzuwirken, dass diese den Willen der Bewohner:in umsetzen (externe Vernetzung). Damit bedarf es einer „institutionellen und regionalen Implementierung“ und Koordination des Konzeptes. Grundvoraussetzung der Finanzierung gemäß §132 g SGB V ist die Erstellung eines Konzeptes zur Implementierung.
Die 8-tägige modulare Präsenzschulung orientiert sich an den Anforderungen des § 132 g SGB V sowie darüber hinaus dem aktuellen Schulungsstandard der Arbeitsgemeinschaft 1 „Gesundheitliche Versorgungsplanung“ des Expertenkreises Hospiz- und Palliativversorgung des bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Sie umfasst ein Basismodul (Modul A = 3 Tage) und zwei Aufbaumodule (Modul B = 3 Tage; Modul C = 2 Tage). Zusätzlich gibt es zwei Praxisteile. Nur ein erfolgreiches Durchlaufen aller Abschnitte berechtigt dauerhaft zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen.
Das Basismodul, Modul A, richtet sich an Mitarbeitende, die nach erfolgreichem Abschluss des Moduls die institutionelle Implementierung und Koordination unterstützen und ist das erste Modul zur Qualifikation für Gesprächsbegleiter:innen. Das Basismodul enthält folgende Themenfelder und Methoden:
- Einführung: Entwicklung von Advance Care Planning / Behandlung im Voraus planen/ § 132g SGB V
- ethische Grundlagen: Hintergrund zu Patient:innenautonomie, Stellvertretenden Entscheidungen
- rechtliche Grundlagen: Betreuung und Patientenverfügungsgesetz
- Rollen und Aufgaben der Gesprächsbegleiter:innen
- Grundlagen Kommunikation und Gesprächsbegleitung
- Elemente der Begleitungsgespräche
- Intensivtraining durch Rollenspiele in Kleingruppen mit Schauspielpatient:innen
- Dokumentation, Qualitätssicherung
- institutionelle und regionale Implementierung
Das Basismodul stellt gleichzeitig das erste Modul der Weiterbildung zum:zur Gesprächsbegleiter:in nach § 132g SGB V dar. Im Anschluss an das Basismodul findet ein Feedback-Gespräch statt. Um an den für die Weiterbildung zum:zur Gesprächsbegleiter:in erforderlichen zwei Aufbaumodulen teilnehmen zu können, bedarf es neben einer Empfehlung durch das Trainer:innenteam jeweils des Nachweises der zwischen Modul A und B durchgeführten 6 Übungsgespräche des Praxisteils 1 (s. Hinweise >>). Es sind maximal 10% Fehlzeiten zulässig. Sollte die Weiterbildung unterbrochen werden müssen, ist das nächste Modul innerhalb eines Jahres zu beginnen. Ist dies nicht möglich, ist der Kurs neu zu belegen.
Die zwei Aufbaumodule (Modul B, C) zur Weiterbildung zum:zur Gesprächsbegleiter:in:
- Kenntnisse zu medizinisch-pflegerischen Sachverhalten
- Kommunikation und Gesprächsbegleitung
- Elemente der Begleitungsgespräche
- Dokumentation
- Intensivtraining durch Rollenspiele in Kleingruppen mit Schauspielpatient:innen
Praxisteil 1:
- insgesamt 12 selbständig durchgeführte Übungsgespräche
6 mal zwischen Modul A und B sowie
6 mal zwischen Modul B und C (s. Hinweise >>) - mindesten zwei begleitete Beratungsprozesse in einer Einrichtung mit insgesamt 4 Gesprächen (Coaching in Echtsituation)
- Vorbereitung der Kurse durch Erarbeitung des zur Verfügung gestellten Schulungsmaterials
Nach der erfolgreichen Teilnahme an allen drei Modulen und dem Absolvieren von Praxisteil 1 sind die Gespräche gemäß § 12 der Vereinbarung vom 13.12.17 zu § 132g SGB V vorläufig abrechenbar. Die endgültige Zertifizierung gemäß der Vereinbarung vom 13.12.17 zu § 132g SGB V erfordert im Anschluss den Nachweis von Praxisteil 2:
Praxisteil 2:
- 7 eigenverantwortlich durchgeführte Beratungsprozesse mit mindestens 14 Gesprächen innerhalb eines Jahres (Nachweis gegenüber der Akademie)
- Teilnahme an drei von vier Plenartreffen im Laufe eines Jahres (im Kurspreis enthalten)
Praxisteil 2 wird durch die Akademie begleitet. Diese erstellt das Zertifikat, sofern Teil 2 erfolgreich abgeschlossen wurde. Wenn das Zertifikat nicht innerhalb eines Jahres nach Abschluss von Teil 1 der Qualifizierung den Kassen vorgelegt wird, gilt die Weiterbildung als nicht abgeschlossen und weitere Leistungen werden nicht erbracht (§ 12 Abs. 7 Rahmenvereinbarung).
Hinweis
Zielgruppe
Voraussetzung
Um die Gespräche gemäß § 132g SGB V abrechnen zu können, müssen die Teilnehmenden § 12 der Vereinbarung vom 13.12.17 folgende Voraussetzungen erfüllen:
- berufliche Voraussetzungen: abgeschlossenes Studium im Bereich der Gesundheits-, Pflege-, Geistes-, Sozial-, oder Erziehungswissenschaften oder alternativ eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Beruf der Gesundheitswissenschaften sowie eine mindestens dreijährige, für die gesundheitliche Versorgungsplanung einschlägige, Berufserfahrung innerhalb der letzten 8 Jahre mit mindestens einer halben Stelle
- personale Kompetenzen wie Fähigkeit und Bereitschaft zur Selbstreflektion, nicht-direktiver Kommunikation, Empathie, Vernetzung
Personen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, dürfen teilnehmen, die Gespräche können jedoch nicht über die Krankenkassen abgerechnet werden.
Fortbildungspunkte
Werden beantragtAktuell keine Termine für diesen Kurs
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