Recht auf Nichtwissen
Normatives Fundament und anwendungspraktische Geltungskraft des sogenannten Rechts auf Nichtwissen
(BMBF 01GP1205)
Während heute die informierte Patientenaufklärung medizinrechtlich selbstverständlich ist, zeigen neuere Forschungsergebnisse, dass Wissen auch schädliche Wirkung entfalten kann. So kann z.B. die Kenntnis der hohen Ausbruchswahrscheinlichkeit einer schweren Krankheit die Lebensqualität wesentlich beeinträchtigen. Ein Recht auf Nichtwissen ist daher von maßgeblicher Bedeutung, bringt jedoch rechtliche Probleme mit sich. Denn selbstbestimmter Informationsverzicht verlangt aus juristischer Perspektive eine generelle Kenntnis des Verzichtsgegenstands (des Erkrankungsrisikos und der möglichen Erkrankung), ein pauschaler Generalverzicht erfüllt aber nicht die Anforderungen einer selbstbestimmten Entscheidung. Problematisch ist daher eine konkrete Fomulierung eines Nichteinverständnisses. Neben der Frage, ob und inwieweit ggfs. irrationale Entscheidungen bereits objektiv die Annahme der Selbstbestimmungsbefähigung beeinträchtigen, bleibt zudem Wert und Wirkmächtigkeit des Rechts auf Nichtwissen gegenüber zahlreichen widerstreitenden Rechten und Interessen Dritter (z.B. Krankenkassen, Pflegeeinrichtungen, auch Angehörigen) analysebedürftig.