Vorbereitung einer Lebertransplantation und Warteliste
Vor Aufnahme auf die Wartelisten sollten folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Nicht rückbildungsfähige angeborene oder erworbene Erkrankung des Lebergewebes, der Gallengänge oder der Lebergefäße, die eine Lebertransplantation erforderlich machen oder absehbar machen werden
- Chronisches Transplantatversagen im Langzeitverlauf nach bereits erfolgter Lebertransplantation
- Die Entscheidung zur Aufnahme auf die Warteliste wird in einem interdisziplinären Team bestehend unter anderem der Hepatologie, der Transplantationschirurgie, der Anästhesie, der Psychiatrie und der Patient gemeinsam treffen.
- Risiken und Aussichten der Transplantation
- Operativtechnische Vorgehensweise und mögliche Risiken des Eingriffs
- Medizinische, soziale und psychische Auswirkungen
- Immunsuppression (Medikamente zur Unterdrückung der körpereigenen Abwehrkräfte) und deren Nebenwirkungen
- Notwendigkeit und Häufigkeit regelmäßiger Kontrolluntersuchungen nach erfolgter Transplantation
Eine Aufnahme auf die Warteliste kann nicht erfolgen bei:
- Bösartigen Erkrankungen (Krebs), die nicht vollständig geheilt werden konnten. Ausnahme hiervon sind auf die Leber begrenzte Tumoren wie das hepatozelluläre Karzinom oder das cholangiozelluläre Karzinom
- Klinisch manifeste chronische Infektionserkrankungen
- Schwerwiegende zusätzliche Erkrankungen (z.B. schwere Herzerkrankungen), die ein lebensbedrohliches Risiko für den Erfolg der Transplantation darstellen.
- Fortbestehender Alkoholismus ohne entsprechende Abstinenzzeit (in der Regel mindestens 6 Monate)
Während der Wartezeit sollte an folgende Punkte gedacht werden:
- Regelmäßige Überprüfung der Indikation zur Transplantation im Rahmen von ambulanten Kontrolluntersuchungen (in der Regel mindestens alle 3 Monate)
- Sofortige Mitteilung des Patienten an das Transplantationszentrum, falls er seine Zustimmung zur Transplantation zurückziehen möchte
- Sofortige Meldung beim Transplantationszentrum, falls ein temporärer (vorübergehender) Hinderungsgrund für die Transplantation vorliegt (z.B. Krankheit, familiäre Gründe oder eine nicht verschiebbare Reise)
- Der Patient sollte immer über seinen Status auf der Warteliste (T für „transplantabel“ /NT für „derzeit nicht transplantabel“) informiert sein.
- Ein Patient, der als transplantabel auf der Warteliste geführt wird, muss vom Zeitpunkt seiner Meldung bei Eurotransplant immer, Tag und Nacht, telefonisch über Mobilfunk oder Festnetz erreichbar sein. Dies kann entscheidend für eine Transplantation sein. Ein nicht erreichbarer Patient verpasst womöglich die Chance auf eine Transplantation und damit auf ein „zweites Leben“. Aus diesem Grunde ist es auch außerordentlich wichtig, dass der Patient jede Änderung seiner Telefonnummern sofort dem Transplantationszentrum mitteilt.
Vor Aufnahme auf die Warteliste ist es wichtig zu klären, ob der Patient aus medizinischer Sicht (abgesehen von seiner schweren Lebererkrankung) für die Transplantation geeignet ist. Der Eingriff muss mit einem vertretbaren Risiko durchgeführt werden können.
Neben der eingehenden Untersuchung des Herz- und Kreislaufsystems wird auch die Funktion der Lungen getestet. Individuell wird entschieden, ob eine Magen- Darmspiegelung notwendig ist. Eine röntgenologische Darstellung der Lebergefäße, eine Sonographie und eine Computertomographie oder Kernspintomographie des Bauchraums werden durchgeführt, darüber hinaus wird der gesamte körperliche Zustand analysiert. Umfangreiche Untersuchungen des Blutes dienen zum Ausschluss latenter Tumorerkrankungen und chronischer Infektionen. Auch psychiatrische und psychosomatische Erkrankungen werden untersucht, beurteilt und gegebenenfalls behandelt.
Sind alle Untersuchungen abgeschlossen, werden die Ergebnisse zusammengestellt und die interdisziplinär besetzte Leber-Transplantationskonferenz mit erfahrenen Federführern aus den Bereichen Hepatologie, Chirurgie, Anästhesiologie und Psychiatrie sowie einem Vertreter des Ärztlichen Direktors entscheidet, ob der Patient – falls dies sein Wunsch ist - auf die Warteliste aufgenommen werden kann.
Während der Wartezeit müssen regelmäßig, in der Regel mindestens alle 3 Monate, Kontrolluntersuchungen im Transplantationszentrum durchgeführt werden. Sollte sich aus diesen Untersuchungen eine Veränderung des Status des Patienten ergeben (z. B. wegen einer Infektion kurzfristig nicht transplantabel oder wegen einer erheblichen Verbesserung des Zustandes eine Streichung von der Liste), wird dies zwischen den Spezialisten des Transplantationszentrums und dem Patienten ausführlich besprochen.
Patienten können auch während der Wartezeit einen Beitrag zum Erfolg der zukünftigen Transplantation leisten: Der Verzicht auf Alkohol ist obligat und der Verzicht auf Nikotin verhindert das weitere Fortschreiten von Leberschäden, das Vermeiden größerer Menschenansammlungen vermindert die Gefahr grippaler Infekte - vor allem im Winter.
Trotzdem sollten vorübergehende Erkrankungen, wie z. B. ein fieberhafter Infekt oder eine Bronchitis, Magengeschwür oder eine Verletzung durch einen Unfall unverzüglich dem Transplantationszentrum gemeldet werden. Das Transplantationszentrum kann dann die Schwere dieser Erkrankung bewerten und den Patienten gegebenenfalls vorübergehend als nicht transplantabel melden. Während dieser Nicht-Transplantabel-Zeit erhält der Patient keine Organangebote.