Ausschlusskriterien
Als während der 80er Jahre noch wenig über die Ausbreitung der HIV Erreger über das menschliche Blut bekannt war, wurden tausende von Patienten durch kontaminierte Blutprodukte mit dem HIV Erreger infiziert. Vor allem Patienten, die häufig oder regelmäßig auf Bluttransfusionen angewiesen sind (z.B. Bluter), waren betroffen.
Um ähnliche Risiken in Zukunft sowohl für Spender als auch für Empfänger nach Möglichkeit auszuschließen, existieren heute zahlreiche Kriterien, die einen ständigen, dauerhaften Ausschluss von der Blutspende bedeuten.
In Deutschland werden deswegen Kriterien z.B. von der Landesärztekammer zentral festgelegt. Es besteht kein individuelles Recht auf Blutspende. Daher können die jeweiligen Blutspendeeinheiten weitere Gründe für einen dauerhaften Spenderausschluß festlegen.
Altersbeschränkungen
Im allgemeinen wird eine Altersobergrenze von 68 Jahren gesetzt. Erstspender sollten für Thrombozytenspenden in unserem Haus nicht älter als 55 Jahre alt sein. Oberhalb dieser Grenze sind durch die im Alter häufiger werdenden Begleiterkrankungen Spenden medizinisch meist nicht mehr sinnvoll beziehungsweise möglich.
Krankheitsbedingter Spenderausschluss
Erkrankungen die für den Spender und/oder den Empfänger einer Blutspende ein nicht akzeptables Gesundheitsrisiko darstellen, führen ebenfalls zu einem dauerhaften Spendeausschluss. Zahlreiche aktuelle oder vergangene Krankheiten erfüllen diese Kriterien. Daher im Folgenden nur eine beispielhafte Auflistung. Unter anderem:
- Hepatis B, Hepatitis C
- Infektiöse Hepatitis (Gelbsucht)
- HIV-Infektion
- Frühere Erkrankung an Malaria oder Aufwachsen in einem Malaria-Risikogebiet (erste 5 Lebensjahre)
- Erkrankung an Creutzfeld-Jakob
- Erkrankung an Krebs
Ausschluss von Risikogruppen
Die Sicherheit und damit die Minimierung von Risiken für die Empfänger von Blutprodukten steht bei der Blutspende an erster Stelle. Beim Ausschluss von Risikogruppen ist die statistisch größere Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung (Hepatis oder HIV) der gesamten Risikogruppe ausschlaggebend und nicht das individuelle Risikopotenzial des Einzelnen. Durch den Ausschluss von Personen auf Grund ihrer Zugehörigkeit zu Risikogruppen wird damit dem Sicherheitsanspruch Rechnung getragen.
Beachten Sie, dass Sie keinesfalls Blut spenden dürfen, wenn Sie in den vergangenen 12 Monaten Geschlechtsverkehr hatten:
- mit jemandem, von dem Sie wissen, dass er/sie Hepatitis- oder HIV-infiziert ist (auch bei Verwendung von Kondomen).
- mit jemandem, den/die Sie nicht so genau kennen.
- mit weiblichen oder männlichen Prostituierten.
- mit Strafgefangenen.
- mit jemandem, der/die Arzneimittel aus Blut erhält oder erhalten hat.
- mit jemandem, der/die sich Drogen spritzt oder gespritzt hat.
- mit jemandem, in oder aus einem Gebiet, in dessen Bevölkerung AIDS oder Hepatitis besonders stark verbreitet ist (z.B. Afrika südlich der Sahara, Karibik, Südostasien, Südamerika).
- mit jemandem, von dem/der Sie wissen oder vermuten, dass er/sie Geschlechtsverkehr mit einer Person aus einer der obengenannten Risikogruppen hat oder hatte.
Oder:
- wenn Sie sich in den letzten 12 Monaten Suchtmittel (Drogen) gespritzt haben.
- wenn Sie als Mann oder Frau der Prostitution nachgehen.
- wenn Sie Strafgefangene(r) sind.