Anforderungsformulare LfIMD
Gendiagnostikgesetz
Seit 1. Februar 2010 ist das Gendiagnostikgesetz (GenDG) in Kraft getreten, das Sie als Einsender und uns als beauftragtes Labor betrifft.
Genetische Untersuchungen dürfen künftig nur mit vorliegender schriftlicher Einwilligung des Patienten (bzw. des Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen) durchgeführt werden.
Der behandelnde Arzt ist verpflichtet den Patienten über Wesen, Bedeutung und Tragweite der jeweiligen Untersuchung aufzuklären und dies schriftlich zu dokumentieren.
Wir haben ein Formular für die Aufklärung und Einwilligung vorbereitet, das hier heruntergeladen werden kann:
Formular zur Aufklärung und Einwilligungserklärung vor Durchführung genetischer Analysen gemäß GenDG
Bitte beachten Sie, dass Aufträge für genetische Untersuchungen von uns erst bearbeitet werden dürfen, wenn die Einverständniserklärung des Patienten vorliegt.
Legen Sie deshalb bitte bei entsprechenden Anforderungen dem Überweisungs- / Anforderungsschein eine Kopie der vom Patienten unterschriebenen Einverständniserklärung bei, damit wir die Untersuchung ohne Verzögerung durchführen können.
Befundübermittlung
Patientendaten sind ein besonders schützenswertes Gut. Bei einem Befundversand per E-Mail oder Fax kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese von Unbefugten zur Kenntnis genommen werden können. Deshalb verschicken wir Befunde grundsätzlich nur noch per Post oder in dringlichen Fällen über eine verschlüsselte Internetverbindung.
Laut Datenschutz-Grundverordnung muss der Patient der Übermittlung von Gesundheitsdaten über das Internet ausdrücklich zustimmen. Ein Formular dafür kann hier heruntergeladen werden:
Formular zur Einwilligung zur Übermittlung von Gesundheitsdaten über das Internet
Für die Anforderung von molekulargenetischen Untersuchungen stehen derzeit folgende Formulare zur Verfügung: