Organisation
Die Organe des Klinikums sind gemäß dem Bayerischen Universitätsklinikagesetz der Aufsichtsrat, der Klinikumsvorstand und die Klinikumskonferenz.
Aufsichtsrat
Mit der Neustrukturierung der bayerischen Universitätsklinika ist ein Aufsichtsrat installiert worden, der in grundsätzlichen Angelegenheiten des Klinikums entscheidet und die Geschäfte des Vorstands überwacht.
Klinikumsvorstand
Die Mitglieder des Vorstandes sind für eine Amtszeit von fünf Jahren bestellt und können nach Ablauf der Amtszeit wieder berufen werden. Das Vorstandskollegium leitet das Klinikum und führt die Geschäfte eigenverantwortlich. In seinen Entscheidungen ist er an die Beschlüsse des Aufsichtsrats gebunden.
Klinikumskonferenz
Die Klinikumskonferenz ist ein beratendes Gremium für den Klinikumsvorstand. Den Vorsitz hat der Ärztliche Direktor. Der Klinikumskonferenz gehören die Vorstände der Kliniken und sonstigen klinischen Einrichtungen und die Leiterinnen und Leiter der selbstständigen Abteilungen des Klinikums an. Ferner gehören zwei Vertreterinnen oder Vertreter der sonstigen Professoren, einschließlich der Juniorprofessoren sowie des sonstigen ärztlich-wissenschaftlichen Personal, des Pflegedienstes und des sonstigen nichtwissenschaftlichen Personals des Klinikums, die Frauenbeauftragte der Medzinischen Fakultät, die Gleichstellungsbeauftragte und der Vorsitzende des Personalrats des Klinikums der Klinikumskonferenz an.
Das Klinikum steht unter der Rechtsaufsicht des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst.