Gesetzliche Regelungen
Gesetzliche Verordnungen, Regelungen und Vorschriften für Blutspenden
In Deutschland gilt seit 1998 das Gesetz zur Regelung des Transfusionswesens (kurz: Transfusionsgesetz, Abkürzung TFG). Das TFG entstand in den 90er Jahren aus einer Debatte über die Notwendigkeit über die rechtliche Ausgestaltung des Blutspendewesens im Zuge der Infektion tausender Personen durch HIV-verseuchte Bluttransfusionen.
Die wesentlichen Inhalte des Transfusionsgesetzes befinden sich in den ersten fünf Abschnitten, die die Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen, die Anwendung von Blutprodukten, die Rückverfolgung der Blutspenden sowie das Meldewesen regeln.
Die restlichen Abschnitte bestimmen über Sachverständige, Pflichten der Behörden, Sondervorschriften für die Bundeswehr, Bestimmung der zuständigen Bundesoberbehörden und sonstige Bestimmungen, Straf- und Bußgeldvorschriften, Übergangs- und Schlussvorschriften.
Den vollständigen Wortlaut der jeweils aktuellen Fassung des Transfusionsgesetzes finden Sie auf den Webseiten des Bundesministerium der Justiz.
Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten
Auf Basis des Transfusionsgesetzes werden vom Paul-Ehrlich-Institut in Kooperation mit der Bundesärztekammer die "Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie)" erstellt. In diesen Richtlinien werden Zulassungs- und Ausschlusskriterien für Blutspender festgelegt, die für alle Blutspendedienste verbindlichen Charakter haben.
Die Blutspende ist nur der erste Schritt in einer längeren Prozesskette, an derem Ende Arzneimittel wie Blutzellen-Konzentrate oder Blutplättchen-/Plasmapräparate hergestellt werden, die das Leben von Unfallopfern oder Krebspatienten retten können. Ziel all dieser Richtlinien und Verordnungen ist die Gewährleistung der größtmöglichen Sicherheit für Blutspender genauso wie für die Empfänger der Blutprodukte.