Biobank (im Auftrag der Stiftung HTCR)
Die Biobank der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie ist eine Sammlung von Gewebe- und Blutproben sowie den dazugehörigen pseudonymisierten klinischen Daten von Patienten mit ausgewählten Erkrankungen, die am Klinikum operiert werden. Sie stellt eine wichtige Infrastruktur für Forschungseinrichtungen aus dem universitären und nicht-universitären Bereich dar. Sämtliche Bioproben entstammen Operationen, die ausschließlich im Rahmen der ärztlichen Behandlung von Patienten erfolgen und die für die weitere Diagnostik nicht mehr benötigt werden. Ein Großteil der Gewebeproben der Biobank besteht aus Krebsgewebe, allerdings werden in der Gewebebank auch Proben von gesundem (z.B. an einen Tumor angrenzendem) Gewebe, das bei Operationen anfällt, asserviert.
Für die medizinische Erforschung von Erkrankungen und Therapien ist die Untersuchung menschlichen Gewebes unerlässlich. Sie kann durch tierexperimentelle Ansätze allenfalls ergänzt, jedoch keinesfalls ersetzen werden. Vielmehr kann durch eine hochqualitative Forschung an menschlichem Gewebe die Notwendigkeit von Tierversuchen reduziert werden. Menschliches Gewebe stellt daher eine Ressource von enormer Wichtigkeit für den Fortschritt der Medizin dar. Es gehört aus unserer Sicht somit zu den grundlegenden Aufgaben einer universitären, chirurgischen Klinik, das im Rahmen von Operationen ohnehin entfernte Gewebe zu erhalten und den klinikeigenen Forschungsgruppen sowie unterschiedlichen externen Forschungsinstitutionen, im Rahmen von Kooperationen, verfügbar zu machen.
Die vielfältigen Aufgaben, die zur Erfüllung der hohen ethischen Auflagen und Anforderungen an den Datenschutz einerseits und zum Aufbau einer möglichst umfangreichen Sammlung von Gewebe idealer Qualität andererseits notwendig sind, werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Biobank in Form eines „Gewebedienstes“ erledigt. Patienten, die im Rahmen des präoperativen Donorscreenings als potentielle Gewebespender identifiziert werden, werden im Rahmen eines ärztlichen Aufklärungsgesprächs um ihre „aufgeklärte Einwilligung“ in eine Gewebespende zur Forschungsförderung durch die Stiftung HTCR gebeten. Die Zusammenarbeit mit der Stiftung schafft hierbei zum einen die nötige Transparenz und Kontrolle über die Sammlung, zum anderen aber auch die Trennung von individueller Patientenversorgung und Forschung, die eine prospektive Probensammlung für zukünftige Forschungsvorhaben überhaupt erst möglich macht. Jedes Forschungsvorhaben muss bei der Stiftung HTCR schriftlich beantragt und die Notwendigkeit sowie Art und Weise der geplanten Untersuchungen am Gewebe dargelegt und begründet werden. In einem Bewertungsverfahren werden anschließend Unbedenklichkeit und Erfüllung der ethischen Voraussetzungen für die Durchführung des Forschungsvorhabens durch Stiftung und Leitung der Biobank überprüft.