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Dossier Transplantation

LEBEN RETTEN DURCH ORGANSPENDE

Die Arbeit der Transplantationsbeauftragten am LMU Klinikum

LMU Klinikum

PD Dr. Thomas Weig, Transplantationsbeauftragten am Campus Großhadern

Mehr als 8.500 Menschen stehen in Deutschland auf der Warteliste für ein neues Organ. Ein Teil von ihnen wird auf der Warteliste sterben, denn es gibt pro Jahr nur etwa 850 Organspenderinnen und Organspender. Bei uns müssen die Angehörigen zustimmen, wenn ihr verstorbenes Familienmitglied keinen Organspendeausweis hat. Das Transplantationsgesetz schreibt vor, dass alle Krankenhäuser mindestens einen Transplantationsbeauftragten (TXB) bestellen müssen. Am LMU Klinikum sind zwei Oberärzte der Anaesthesie federführend verantwortlich: PD Dr. Thomas Weig für den Standort Großhadern und Dr. Ludwig Ney in der Innenstadt. KLINIKUM aktuell sprach mit beiden.

LMU Klinikum

 Dr. Ludwig Ney, Transplantationsbeauftragten am Campus Innenstadt

Welche Rolle spielen Sie beide bei der Organspende am Klinikum?

Dr. Thomas Weig: Wir sind die wichtigsten Ansprechpersonen für alle Belange der Organspende – sowohl für die Kliniken als auch für die Koordinatorinnen und Koordinatoren der DSO (Deutsche Stiftung Organspende). Wir unterstützen bei der konkreten Durchführung einer Organspende, wir bieten Weiterbildungen und Informationen an und wir haben administrative Aufgaben wie die gesetzliche Pflicht zur Meldung möglicher Organspender. Eine wichtige Aufgabe ist vor allem auch die Begleitung der Angehörigen von Organspendern in dieser belastenden Situation.

Wer kommt als Spender infrage?

Dr. Thomas Weig: Voraussetzung ist der eingetretene Hirntod, also der unwiederbringliche Ausfall aller Hirnfunktionen. Bei der Frage, wer nach einem Hirntod wirklich Organe spenden kann, gibt es viele Vorurteile, die nicht stimmen. So spielt zum Beispiel das Alter keine Rolle: Der älteste Spender in Deutschland war über 90 Jahre, und ich selbst habe eine 83-jährige Organspenderin betreut. Die Leber ging an eine 16-jährige Patientin. Auch eine zurückliegende bösartige Tumorerkrankung ist nicht zwingend eine Kontraindikation zur Organspende. Letztes Jahr hat eine Frau gespendet, die einige Jahre zuvor wegen eines Gebärmutterkrebses behandelt wurde. Unser Ziel ist es, dass bei jeder Patientin und jedem Patienten, die aufgrund einer schweren Verletzung oder Erkrankung des Gehirns tief bewusstlos sind, über die Option der Organspende nachgedacht wird. Diese Überlegungen finden meist auf der Intensivstation statt. Aber eigentlich müssen wir noch früher, nämlich bereits bei der Notfallaufnahme im Schockraum, daran denken. Wir stehen als Transplantationsbeauftragte für Rückfragen immer zur Verfügung.

Wie identifizieren Sie potentielle Organspender im klinischen Alltag?

Dr. Ludwig Ney: Es gibt klare Hinweise auf einen eingetretenen oder drohenden Hirntod wie beispielsweise fehlende Lichtreflexe der Pupillen und vor allem die tiefe Bewusstlosigkeit. Diese Kriterien werden in Anlehnung an einen etablierten Algorithmus der DSO klinikumsweit automatisch über die digitale Intensivkurve QCare abgefragt. Wir nehmen dann mit dem Behandlungsteam Kontakt auf und können den Fall individuell besprechen. Das funktioniert sehr gut und wird sehr gut angenommen. Allerdings erkennen wir damit leider nicht die potentiellen Spender, bei denen bereits im Schockraum oder unmittelbar nach Intensiv-Aufnahme die Therapie eingestellt wird. Da jeder einzelne Spender und jede einzelne Spenderin bis zu sechs Menschen das Leben retten kann, müssen wir unabhängig von der digitalen Lösung wachsam bleiben!

Wann ist überhaupt der richtige Zeitpunkt über Organspende zu sprechen?

Dr. Thomas Weig: Den idealen Zeitpunkt für ein solches Gespräch zu finden, ist sehr schwierig. Während vor 20 Jahren noch galt, dass man erst nach einem eingetretenen Hirntod das Thema ansprechen sollte, hat sich die Meinung dazu in den letzten Jahren deutlich gewandelt. Mittlerweile haben Patientenverfügungen
 
breiten Einzug in den klinischen Alltag gehalten, und das ist auch gut so! Aufgrund der Patientenverfügungen fragen Angehörige sehr viel früher nach der Prognose und gleichen diese mit dem formulierten Patientenwillen ab. Ist eine Gehirnverletzung so schwer, dass ein irreversibler Hirnfunktionsausfall (IHA) droht und damit die neurologische Prognose extrem schlecht ist, kommt die Patientenverfügung zum Tragen. In einer solchen Situation sprechen wir die Option einer möglichen Organspende auch bereits vor dem Nachweis des Hirntodes an. Die Frage nach dem möglichen Wunsch einer Organspende ist übrigens ein Recht des Patienten. Es wäre schlimm, wenn man sich wünscht Organspender zu sein und einem dieser Wunsch verwehrt wird, nur weil sich niemand getraut hat, die Angehörigen danach zu fragen.

Wie wollen sie die Spenderzahlen am Klinikum erhöhen?

Dr. Ludwig Ney: Unser Ziel ist, jeden möglichen Spender zu identifizieren! Dafür müssen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Akutbereichen des Klinikums, also in den Nothilfen und Intensivstationen, bezüglich Organspende sensibilisiert und gut informiert sein – das ist eine unserer Aufgaben. Und wie Thomas Weig gesagt hat: Wir müssen immer erreichbar sein. Daher stellen wir unser Team breiter auf. Neben uns beiden sind Prof. Konstantinos Dimitriadis aus der Neurologie sowie unsere Kolleginnen aus der Anaesthesiologie PD Dr. Daniela Hauer und Dr. Antonia Fritz mit dem Thema befasst. Und für die pädiatrischen Fragen ist Dr. Florian Hey von der Haunerschen Kinderklinik der richtige Ansprechpartner.

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