Grundsatzerklärung zu den Menschenrechten veröffentlicht
Verantwortung übernehmen zur Achtung, zum Schutz und zur Einhaltung der Menschenrechte und des Umweltschutzes und das sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch innerhalb der Lieferketten – dazu bekennt sich das LMU Klinikum laut seiner seit 2023 vorliegenden Grundsatzerklärung zum Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG). So setzt das LMU Klinikum sich nachdrücklich dafür ein, dass die von ihm genutzten medizintechnischen Produkte so hergestellt und Dienstleistungen so erbracht werden, dass die Menschenrechte und die Umwelt geachtet werden und die grundlegende Würde der Arbeitnehmenden geschützt wird. Dieses Bekenntnis wird auch von den eigenen Beschäftigten und Zulieferunternehmen erwartet.
Mögliche Verstöße gegen das LkSG durch das LMU Klinikum selbst, einschließlich seiner Töchterfirmen sowie seine unmittelbaren (direkten) sowie mittelbaren (indirekten) Zulieferer, können anonym oder vertraulich über ein neu entwickeltes Beschwerdeverfahren gemeldet werden. Die Meldemöglichkeit ist von der Website des LMU Klinikums aus für alle Personen zugänglich. Dabei steht dem Meldenden sowohl ein mehrsprachiges digitales (toolbasiertes) Beschwerdesystem zur Verfügung oder aber der Weg per Post oder Email an den LkSG-Beauftragten des LMU Klinikums.