Honorierung von besonderen Aufgaben
Vor dem Hintergrund der Änderungen im Pflegeberufegesetz und den damit einhergehenden erhöhten Anforderungen wird den Praxisanleiter*innen eine ergänzende Zulage gewährt. Hier wird der Einsatz von zentralen und dezentralen Praxisanleiter:innen berücksichtigt.
Außerdem wurde die Möglichkeit geschaffen, für zeitlich befristete Sonderaufgaben eine Honorierung zu erhalten.