Erläuterungen Koordination ambulanter Hospizarbeit
Qualifizierungskurse zum § 39a SGB V Abs. 2
Grundlagen dieses berufsübergreifenden Qualifizierungsangebotes sind das Curriculum für die Koordination Ambulanter Hospizdienste (Raß, Margat 2008) sowie das Curriculum zur Führungskompetenz in der Hospizarbeit (Hrsg. ALPHA/Nordrhein-Westfalen 2004). Unsere Qualifizierungskurse entsprechen den Qualitätsstandards des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Die Kurse werden grundsätzlich im Dialog mit Fachgremien und anderen Akademien aktuellen Erfordernissen angepasst und weiterentwickelt.
In den Rahmenvereinbarungen zum § 39a Abs. 2, Satz 8 SGB V i.d.F. vom 21.11.2022 zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit werden in § 4 personelle Mindestvoraussetzungen für Koordinationsfachkräfte formuliert.
Demnach müssen Koordinationsfachkräfte zum einen über eine Palliative-Care-Weiterbildungsmaßnahme entsprechend ihrer Berufsgruppe verfügen, d.h.
- die Palliative-Care-Weiterbildung für Pflegefachkräfte mit mind. 160 Unterrichtseinheiten
- bzw. die Palliative-Care-Weiterbildung für Soziale Arbeit mit mind. 120 Unterrichtseinheiten.
(Diese Weiterbildung kann ersetzt werden durch eine einschlägige dreijährige Tätigkeit auf einer Palliativstation, in einem stationären Hospiz oder in einem Palliativpflegedienst.)
Darüber hinaus benötigen Koordinationsfachkräfte
- ein Seminar zur Koordination in ambulanten Hospizdiensten mit mind. 40 Unterrichtseinheiten (dieses kann ersetzt werden durch eine einschlägige dreijährige Tätigkeit als Koordinatorin/ Koordinator in einem ambulanten Hospizdienst unter regelmäßiger Supervision)
- und ein Seminar zur Führungskompetenz in ambulanten Hospizdiensten mit mind. 80 Unterrichtseinheiten.