Erläuterungen - Pflege
Grundlage dieses berufsspezifischen Qualifizierungsangebotes ist das Basiscurriculum Palliative Care für Pflegende (Kern, Müller, Aurnhammer; Pallia Med Verlag 2020). Unsere Qualifizierungskurse für Pflegende werden durch die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin zertifiziert und entsprechen den Qualitätsstandards des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Die Kurse werden grundsätzlich im Dialog mit Fachgremien und anderen Akademien aktuellen Erfordernissen angepasst.
Der Qualifizierungskurs Palliative Care für Pflegende ist Voraussetzung für:
In den Rahmenvereinbarungen zum § 39a SGB V Abs. 1 i.d.F. vom 31.03.2017 über Art und Umfang sowie zur Sicherung der Qualität der stationären Hospizversorgung wurde für Leitende stationärer Hospize der Nachweis einer Palliative-Care-Weiterbildungsmaßnahme (mind. 160 Stunden) festgeschrieben.
Im Rahmenvertrag nach § 132d Abs. 1 Satz 1 SGB V zur Erbringung von Spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV) vom 26.10.2022 sind in § 7 die personellen Anforderungen an SAPV-Teams festgelegt. Entsprechend qualifizierte Pflegefachpersonen verfügen demnach unter anderem über den Abschluss einer Palliative-Care-Weiterbildungsmaßnahme mit mind. 160 Zeitstunden (d.h. ein Kurs mit mind. 160 Unterrichtseinheiten und ein Praktikum mit mind. 40 Zeitstunden).
In den Rahmenvereinbarungen zum § 39a Abs. 2, Satz 8 SGB V i.d.F. vom 21.11.2022 zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit werden in § 4 personelle Mindestvoraussetzungen für Koordinationsfachkräfte formuliert. Fachkräfte aus der Pflege, die als Koordinator:innen eines ambulanten Hospizdienstes tätig sind, müssen unter anderem eine Palliative-Care-Weiterbildungsmaßnahme mit mind. 160 Unterrichtseinheiten nachweisen. (Diese kann ersetzt werden durch den Nachweis einer dreijährigen Tätigkeit auf einer Palliativstation, in einem stationären Hospiz oder in einem Palliativpflegedienst.)