Fachweiterbildung für den Operationsdienst
Die Fachweiterbildung richtet sich nach den Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) vom 03./04.07.2023
Die Zielsetzung der zweijährigen Fachweiterbildung für Pflege im Operationsdienst ist die Vertiefung, Erweiterung und Spezialisierung der in der Erstausbildung erworbenen Kompetenzen. Im Vordergrund steht die Entwicklung des professionellen Handelns in hochkomplexen und spezifischen Pflege- und Berufssituationen:
- Verantwortungsübernahme bei der Versorgung und Sicherheit der Patienten*innen im ganzheitlichen Prozess
- Reflexion für den eigenen Tätigkeitsbereich durch pflegepädagogische, managementorientierte und wissenschaftliche Erkenntnisse
- Agieren im multiprofessionellen Team
- Verstehen, instrumentieren und assistieren von aktuellen operativen und medizintechnischen Verfahren
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- Zur Fachweiterbildung wird zugelassen, wer die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes (2019 außer Kraft getreten) oder wer die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 des Altenpflegegesetzes (2019 außer Kraft getreten) besitzt oder wer die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Pflegeberufegesetzes besitzt
- Nachweis, dass sie nach Erteilung der Erlaubnis gem. zuvor genannter Regelungen in Vollzeit (Teilzeit entsprechend länger) mindestens sechs Monate im jeweiligen Fachgebiet, in dem nun die Fachweiterbildung erfolgen soll, tätig waren
- Externe Teilnehmer: Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Einsätze im Klinikum
- Klärung der Teilnahmemöglichkeit mit dem Vorgesetzten und anschließend Kontaktaufnahme mit der zuständigen Kursleitung
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- Vollständig ausgefülltes Anmeldeformular für die Fachweiterbildung
- Motivationsschreiben mit folgendem Inhalt (Umfang halbe DIN A4 Seite, Schriftgröße 12):
- Erwartungen an die persönliche / berufliche Entwicklung
- Motivation zur Teilnahme
- Beruflichen Ziele nach der Fachweiterbildung
- Beschreiben Sie Ihre besonderen Stärken?
- Wo sehen Sie mögliche Herausforderungen in Bezug auf die Teilnahme an der Fachweiterbildung?
- Lebenslauf
- beglaubigte Kopie des Abschluss-Zeugnisses der Berufsausbildung nach § 1 Abs. 1 und 2 des Pflegeberufegesetzes
- beglaubigte Kopie der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes, nach § 1 des Altenpflegegesetzes oder nach § 1 Abs. 1 und 2 des Pflegeberufegesetzes
Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen an die Kursleitung Frau Zwack.
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Die Fachweiterbildung Pflege im Operationsdienst besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil nebst Modulprüfungen, praktischen Leistungsnachweisen sowie einer mündlichen und praktischen Abschlussprüfung.
Hinweis: Module/Moduleinheiten anderer pflegerischen Fachweiterbildungen können auf Antrag der Teilnehmenden von der Fachweiterbildungsleitung vor Beginn der Fachweiterbildung angerechnet werden. Eine Anrechnung ist ausschließlich vor Fachweiterbildungsbeginn möglich.
Theoretischer Unterricht
720 Stunden, bis zu 25 % Selbststudium- Unterteilung in Moduleinheiten
- Fachkunde 1
- Präsentationen
Gegenseitige Hospitationen zum kollegialen und fachlichen Austausch
- Schriftliche und mündliche Arbeiten und Prüfungen
Praktische Weiterbildung
mindestens 1800 Stunden- Viszeralchirurgie
- Orthopädie/Traumatologie
- Gynäkologie/Urologie
- Endoskopie
- Anästhesie
- ZSVA / AEMP
zusätzlich mindestens zwei Wahlfächer
Praxisaufträge
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Starttermin: 07.04.2025
Anmeldeschluss: Alle Kursplätze sind derzeit belegt
Anmeldeschluss: Alle Kursplätze sind derzeit belegt
Kurszeiten: Termine als Download
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Maria Zwack, M. Sc. N
Leitung Fachweiterbildung Pflege im Operationsdienst
Pettenkoferstraße 8a089 4400 53925
80336 MünchenOgplg Légyovim-ful+vfiuyzWiu mDi