Zentrale Praxisanleitung
Zentrale Praxisanleiter*innen tragen zur Sicherstellung der Qualität und gesetzlich geforderten Quantität der praktischen Ausbildung bei.
Dazu gehören:
Sicherstellung der Qualität und gesetzlich geforderten Quantität der praktischen Ausbildung
Durchführung von geplanten und strukturierten Praxisanleitungen
Beratung und Begleitung von Auszubildenden entsprechend des Ausbildungsstandes
Mitwirkung bei der Konzeption und Weiterentwicklung von praktischen Lernsituationen
Mitwirkung bei der Einsatzplanung in Abstimmung mit den kooperierenden Ausbildungseinrichtungen sowie Auswertung der Praxiseinsätze
Vernetzung der Dezentralen Praxisanleiter*innen (DPA)
Vernetzung im Lernort Praxis (ZPA/DPA) und mit den Praxisbegleiter*innen der Ausbildungseinrichtungen
Kooperation mit der zuständigen Pflegebereichsleitung und den Stationsleitungen im eigenen Fachbereich
„Mir ist es wichtig den Auszubildenden von Anfang an zu zeigen, dass sie Teil einer Profession sind. Dabei kann ich mir als ZPA Zeit nehmen für gezielte Anleitung, um den jungen Menschen zu zeigen, wie interessant unser Beruf ist“ L. Koschany
![ZPA_klein](https://cdn.lmu-klinikum.de/e1528b6c7931b3e8/6d13ccd8bf61/v/f427643e2971/ZPA-klein_2734.jpg)