Fachweiterbildung Intensiv- und Anästhesiepflege
Die Weiterbildung qualifiziert insbesondere für die Tätigkeit auf Intensivstationen und in der Anästhesie. Die Pflege in diesen Arbeitsbereichen ist geprägt durch die Komplexität und Schwere der Erkrankung der Patienten und ggf. durch die Auswirkungen der Operation. Mit Notfällen oder akut lebensbedrohlichen Situationen muss deshalb jederzeit gerechnet werden. Beide Bereiche zeichnen sich dadurch aus, dass die Vitalfunktionen der dort behandelten Patienten von einer Vielzahl an hochtechnisierten Geräten überwacht und unterstützt werden.
Durch die zunehmende Komplexität an Krankheitsbildern werden Intensiv- und Anästhesiepflegende mit Leiden, Sterben und Tod konfrontiert. Sie müssen sowohl die Patienten als auch die Bezugspersonen in diesen Krisensituationen begleiten und sollen in der Lage sein, eigene Grenzen zu erkennen und geeignete Bewältigungsstrategien zu entwickeln.
-
Zur Fachweiterbildung wird zugelassen, wer die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes (2019 außer Kraft getreten) oder wer die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 des Altenpflegegesetzes (2019 außer Kraft getreten) besitzt
- oder wer die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Pflegeberufegesetzes besitzt
- Nachweis, dass sie nach Erteilung der Erlaubnis gem. zuvor genannter Regelungen in Vollzeit (Teilzeit entsprechend länger) mindestens sechs Monate im jeweiligen Fachgebiet, in dem nun die Fachweiterbildung erfolgen soll, tätig war
-
- Vollständig ausgefülltes Anmeldeformular für die Fachweiterbildung
Motivationsschreiben mit folgendem Inhalt (Umfang halbe DIN A4 Seite, Schriftgröße 12):
- Erwartungen an die persönliche / berufliche Entwicklung
- Motivation zur Teilnahme
- Beruflichen Ziele nach der Fachweiterbildung
- Beschreiben Sie Ihre besonderen Stärken?
- Wo sehen Sie mögliche Herausforderungen in Bezug auf die Teilnahme an der Fachweiterbildung?
Lebenslauf
beglaubigte Kopie des Abschluss-Zeugnisses der Berufsausbildung nach § 1 Abs. 1 und 2 des Pflegeberufegesetzes
beglaubigte Kopie der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes, nach § 1 des Altenpflegegesetzes oder nach § 1 Abs. 1 und 2 des Pflegeberufegesetzes
Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen an die Kursleitungen.
-
Die Fachweiterbildung Intensiv- und Anästhesiepflege gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil nebst Modulprüfungen, praktische Leistungsnachweise sowie einer mündlichen Abschlussprüfung.
Theoretischer Unterricht
720 Stunden, bis zu 25 % Selbststudium- Unterteilung in Moduleinheiten
- Simulationstraining/Workshops
- Besuch von Fachkongressen
- Präsentationen
- Schriftliche Arbeiten
Praktische Weiterbildung
mindestens 1800 Stunden- Praktische Einsätze in der Anästhesie
- Internistische Intensivpflege
- Operative Intensivpflege
- Pflegevisiten, Referate
-
Starttermin: 01.10.2025
Anmeldeschluss: 31.05.2025
Termine:
20.10. - 30.10.2025
24.11. - 27.11.2025
08.12. - 11.12.2025
26.01. - 29.01.2026
16.02. - 19.02.2026
02.03. - 05.03.2026
weitere Termine folgen
Die detaillierte Kursplanung wird den Teilnehmern durch die Kursleitungen zugesandt.
-
Rita Wegmann
Kursleitung
Pettenkoferstr. 8a089 4400 54207
80336 MünchenBJlbgsUixvguuvimtfJul_vfiuyzi:u-miHeike Penner
Kursleitung
Pettenkoferstr. 8a089 4400 54476
80336 MünchenZiloi Piuuipvim ful_vWfiuDyziusmi