Fachweiterbildung Intensiv- und Anästhesiepflege
nach den Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) vom 14./15.03.2022
Die Weiterbildung qualifiziert insbesondere für die Tätigkeit auf Intensivstationen und in der Anästhesie. Die Pflege in diesen Arbeitsbereichen ist geprägt durch die Komplexität und Schwere der Erkrankung der Patienten und ggf. durch die Auswirkungen der Operation. Mit Notfällen oder akut lebensbedrohlichen Situationen muss deshalb jederzeit gerechnet werden. Beide Bereiche zeichnen sich dadurch aus, dass die Vitalfunktionen der dort behandelten Patienten von einer Vielzahl an hochtechnisierten Geräten überwacht und unterstützt werden.
Durch die zunehmende Komplexität an Krankheitsbildern werden Intensiv- und Anästhesiepflegende mit Leiden, Sterben und Tod konfrontiert. Sie müssen sowohl die Patienten als auch die Bezugspersonen in diesen Krisensituationen begleiten und sollen in der Lage sein, eigene Grenzen zu erkennen und geeignete Bewältigungsstrategien zu entwickeln.
Zugangsvoraussetzungen
Zur Fachweiterbildung wird zugelassen, wer die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes (2019 außer Kraft getreten) oder wer die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 des Altenpflegegesetzes (2019 außer Kraft getreten) besitzt
- oder wer die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Pflegeberufegesetzes besitzt
- Nachweis, dass sie nach Erteilung der Erlaubnis gem. zuvor genannter Regelungen in Vollzeit (Teilzeit entsprechend länger) mindestens sechs Monate im jeweiligen Fachgebiet, in dem nun die Fachweiterbildung erfolgen soll, tätig war
Bewerbung
- Vollständig ausgefülltes Anmeldeformular für die Fachweiterbildung
Motivationsschreiben mit folgendem Inhalt (Umfang halbe DIN A4 Seite, Schriftgröße 12):
- Erwartungen an die persönliche / berufliche Entwicklung
- Motivation zur Teilnahme
- Beruflichen Ziele nach der Fachweiterbildung
- Beschreiben Sie Ihre besonderen Stärken?
- Wo sehen Sie mögliche Herausforderungen in Bezug auf die Teilnahme an der Fachweiterbildung?
Lebenslauf
beglaubigte Kopie des Abschluss-Zeugnisses der Berufsausbildung nach § 1 Abs. 1 und 2 des Pflegeberufegesetzes
beglaubigte Kopie der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes, nach § 1 des Altenpflegegesetzes oder nach § 1 Abs. 1 und 2 des Pflegeberufegesetzes
Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen an die Kursleitungen.
Fachweiterbildungsstruktur
Die Fachweiterbildung Intensiv- und Anästhesiepflege gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil nebst Modulprüfungen, praktische Leistungsnachweise sowie einer mündlichen Abschlussprüfung.
Theoretischer Unterricht
720 Stunden, bis zu 25 % Selbststudium
- Unterteilung in Moduleinheiten
- Simulationstraining/Workshops
- Besuch von Fachkongressen
- Präsentationen
- Schriftliche Arbeiten
Praktische Weiterbildung
mindestens 1800 Stunden
- Praktische Einsätze in der Anästhesie
- Internistische Intensivpflege
- Operative Intensivpflege
- Pflegevisiten, Referate
Termine
Starttermin: April 2024
Anmeldeschluss: 30.11.2023
Termine:
15.04. - 26.04.2024
15.05. - 16.05.2024
10.06. - 13.06.2024
08.07. - 11.07.2024
23.09. - 26.09.2024
21.10. - 23.10.2024
18.11. - 19.11.2024
09.12. - 12.12.2024
Die detaillierte Kursplanung wird den Teilnehmern durch die Kursleitungen zugesandt.
Kontakte
Rita Wegmann
Kursleitung
80336 München
Heike Penner
Kursleitung
80336 München