Erläuterungen für Sozialarbeiter:innen und Sozialpädagog:innen
Grundlage dieses berufsspezifischen Qualifizierungsangebotes ist das Curriculum Palliative Care für Soziale Arbeit (Schütte-Bäumner, Neupert, Kiepke-Ziemes, Lehmann; Pallia Med Verlag 2022).
Das Curriculum „Palliative Care für Soziale Arbeit“ ist Teil eines mehrstufigen Konzeptes und kann in modularer Form (40/80 UE) oder als Gesamtkurs (120 UE) konzipiert werden. Darauf aufbauend kann über die Teilnahme am Weiterbildungsmodul „Palliative Counseling“ (40 UE) eine weitere Vertiefung erreicht werden.
Unsere Qualifizierungskurse für Sozialpädagog:innen und Sozialarbeiter:innen werden von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin zertifiziert und entsprechen den Qualitätsstandards des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege. Die Kurse werden grundsätzlich im Dialog mit Fachgremien und anderen Akademien aktuellen Erfordernissen angepasst.
Der Qualifizierungskurs Palliative Care für Soziale Arbeit ist Voraussetzung für:
In den Rahmenvereinbarungen zum § 39a Abs. 1 SGB V i.d.F. vom 31.03.2017 über Art und Umfang sowie zur Sicherung der Qualität der stationären Hospizversorgung wurde der Nachweis einer Palliative-Care-Weiterbildungsmaßnahme für Leitende stationärer Hospize festgeschrieben.
In den Rahmenvereinbarungen zum § 39a Abs. 2 SGB V zu den Voraussetzungen der Förderung sowie zu Inhalt, Qualität und Umfang der ambulanten Hospizarbeit werden in § 4 Personelle Mindestvoraussetzungen für Koordinationsfachkräfte formuliert. Fachkräfte aus psychosozialen Arbeitsfeldern, die als Koordinator*innen eines ambulanten Hospizdienstes tätig sind, müssen Folgendes nachweisen:
• mindestens dreijährige Tätigkeit im erlernten Berufsfeld
• Palliative Care Weiterbildungsmaßnahme für Fachkräfte aus psychosozialen Arbeitsfeldern (120 Stunden)
Diese kann ersetzt werden durch den Nachweis einer dreijährigen Tätigkeit auf einer Palliativstation, in einem stationären Hospiz oder in einem Palliativpflegedienst.
• Koordinator*innenseminar (40 Stunden)
Dieses kann ersetzt werden durch den Nachweis einer dreijährigen Tätigkeit als Koordinator*in in einem ambulanten Hospizdienst unter regelmäßiger Supervision.
• Seminar zur Leitungskompetenz (80 Stunden)