Patienten aus EU-Ländern (gesetzliche Krankenversicherung)
Die Europäische Kommission informiert auf ihrer Website ausführlich über Ihre Rechte im Krankheitsfall. Bitte beachten Sie, dass Sie strikt zwischen einer ungeplanten Behandlung (medizinischer Notfall) und einer geplanten Behandlung (Mitbehandlung und Weiterbehandlung Ihrer Krankheit) unterscheiden müssen. Je genauer die medizinischen Informationen sind, die Sie uns zur Verfügung stellen, desto einfacher ist die Bearbeitung Ihres Antrags.
Geplante Behandlung:
Wenn Sie für eine geplante medizinische Behandlung zu uns reisen, müssen Sie vor Ihrer Abreise die Genehmigung Ihrer Heimatkrankenkasse einholen.
- Sie erhalten hierzu von Ihrer Heimatkrankenkasse den Vordruck S2 ("Anspruch auf geplante Behandlung in einem anderen EU-Land", früher E112). Nur mit diesem Dokument können Sie Ihren Anspruch auf eine geplante medizinische Behandlung in Deutschland nachweisen
- Sie müssen das Formular S2 bei der deutschen gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl einreichen und erhalten von dieser einen nationalen Anspruchsnachweis.
- Diesen nationalen Anspruchsnachweis müssen Sie am Tag der Aufnahme in der Klinik vorlegen. Nur mit diesem Nachweis ist Ihre Behandlung zu den gleichen Versorgungs- und Zahlungsbedingungen wie für deutsche Staatsangehörige möglich. Die alleinige Vorlage Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (EHIC) ist nicht ausreichend.
Gemäß den Bestimmungen des Sozialversicherungsabkommens (SVA) können wir ausschließlich deutsche Krankenkassen im Bundesland Bayern akzeptieren. Eine Auswahl anderer gesetzlicher Krankenkassen ist nicht möglich. Wenn Sie uns keinen nationalen Anspruchsnachweis einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse vorlegen können, können Sie nur als Selbstzahler aufgenommen werden. Eine nachträgliche Umstellung oder Kostenerstattung durch die aushelfende deutsche Krankenkasse ist leider nicht möglich.
Die oben genannten Voraussetzungen gelten sowohl für die stationäre als auch für die ambulante Versorgung.
- Eine Liste der deutschen gesetzlichen Krankenkassen, bei denen Sie das S2-Formular einreichen können, finden Sie hier:
- https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkassen-liste/
- Weitere Informationen zur S2-Bescheinigung finden Sie hier:
- https://www.krankenkassen.de/ausland/portable/s2/
Ungeplante Behandlung:
Die Vorlage der europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) ist erforderlich, bevor Sie eine unvorhergesehene Behandlung erhalten.
Bitte beachten Sie, dass Ihre europäische Krankenversicherungskarte nur für die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen bei unvorhergesehenen medizinischen Ereignissen gedacht ist. Wenn Sie also in Urlaub sind und im Ausland erkranken oder sich verletzen, werden die Behandlungskosten durch die EKVK gedeckt.
Sie sollten sich jedoch darüber im Klaren sein, dass die Karte keine Behandlungskosten im Ausland abdeckt, wenn Sie die Reise durch- führen, um sich wegen einer Krankheit oder Verletzung, die Sie bereits vor der Abreise hatten, behandeln zu lassen.