Zentrale Praxisanleiter
Ausgangslage:
- Die Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung fordert in §4, Abs. 1 die geplante und strukturierte Praxisanleitung im Umfang von mindesten 10% der praktischen Ausbildung.
Ziel:
- Entwicklung und Umsetzung eines Konzeptes zur Sicherstellung der praktischen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz am LMU Klinikum
Aktueller Stand:
- Gewinnung und Einbindung von Zentralen Praxisanleiter*innen. Die ZPA übernehmen Aufgaben in der direkten Anleitung und sind für die Koordination, die Lernkonzeptentwicklung sowie die Lernortkooperation zuständig.