Habilitationsverfahren
Die Beteiligung des DAM am Habilitationsverfahren:
Das DAM ist von der Medizinischen Fakultät der LMU München damit beauftragt, im Rahmen des Habilitationsverfahrens:
- die medizindidaktische Qualifizierung der Habilitand:innen durch geeignete Kursangebote sicherzustellen
- und die persönliche Lehrevaluation der Habilitand:innen zu ermöglichen.
Die Beteiligung des DAM am Habilitationsverfahren in der Übesicht
Wir bescheinigen Ihnen die bei der Antragstellung benötigte:
Kontakt:
AG Evaluation und Medizindidaktische Qualifikation
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Vorstellung der AG Evaluation und Medizindidaktische Qualifikation
Wichtiges zur Ausstellung von Bescheinigungen:
Frist für die Ausstellung von Bescheinigungen der Habilitation (Evaluation und Medizindidaktische Qualifikation):
Bitte beachten Sie, dass für die Bearbeitung und Ausstellung der Bescheinigungen "Didaktische Qualifikation" und "Evaluation der Lehrleistung" eine Vorlaufzeit von ca. 2 Wochen notwendig ist. Bitte denken Sie hierbei auch an offizielle Feiertage und ggf. längere Ferienzeiten (z.B. über Weihnachten und Neujahr).
Die nächste Ausschlussfrist zur Einreichung von Anträgen auf Annahme als Habilitand oder Habilitandin ist am 08. Januar 2025. Bitte reichen Sie uns die erforderlichen Unterlagen bis spätestens zum 29. November 2024 ein, damit wir Ihre dazu benötigten Bescheinigungen rechtzeitig ausstellen können.
Mehr Informationen zum generellen Ablauf einer Habilitation an der Medizinischen Fakultät der LMU:
- Habilitationsbüro: Hier finden Sie wichtige Richtlinien, Merkblätter, Habilitationsordnungen & Antragsformulare
- Habilitationsbüro: Merkblatt zum Habilitationsverfahren nach der Habilitationsordnung (PDF)
- Fakultätsrat: Hier können Sie die aktuellen Ausschlussfristen zur Einreichung von Anträgen auf Annahme als Habilitand/in im Dekanat einsehen