Fachweiterbildung für den Operationsdienst

Die Fachweiterbildung richtet sich nach den Empfehlungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) vom 03./04.07.2023

Die Zielsetzung der zweijährigen Fachweiterbildung für Pflege im Operationsdienst ist die Vertiefung, Erweiterung und Spezialisierung der in der Erstausbildung erworbenen Kompetenzen. Im Vordergrund steht die Entwicklung des professionellen Handelns in hochkomplexen und spezifischen Pflege- und Berufssituationen:

  • Verantwortungsübernahme bei der Versorgung und Sicherheit der Patienten*innen im ganzheitlichen Prozess
  • Reflexion für den eigenen Tätigkeitsbereich durch pflegepädagogische, managementorientierte und wissenschaftliche Erkenntnisse
  • Agieren im multiprofessionellen Team
  • Verstehen, instrumentieren und assistieren von aktuellen operativen und medizintechnischen Verfahren

  • Zur Fachweiterbildung wird zugelassen, wer die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes (2019 außer Kraft getreten) oder wer die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 des Altenpflegegesetzes (2019 außer Kraft getreten) besitzt oder wer die Erlaubnis nach § 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Pflegeberufegesetzes besitzt
  • Nachweis, dass sie nach Erteilung der Erlaubnis gem. zuvor genannter Regelungen in Vollzeit (Teilzeit entsprechend länger) mindestens sechs Monate im jeweiligen Fachgebiet, in dem nun die Fachweiterbildung erfolgen soll, tätig waren
  • Externe Teilnehmer: Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Einsätze im Klinikum
  • Klärung der Teilnahmemöglichkeit mit dem Vorgesetzten und anschließend Kontaktaufnahme mit der zuständigen Kursleitung

Kontakt

Maria Zwack, M. Sc. N

Leitung Fachweiterbildung Pflege im Operationsdienst

Pettenkoferstraße 8a
80336 München
Link zur DKG-Empfehlung Weiterbildung Pflege im Operationsdienst
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