Zweitmeinung
Für Patienten ist es schwierig, die richtigen Informationen und Behandlung ihrer Krankheit einzuschätzen. Deshalb bieten wir Ihnen gerne an, sich von unseren Spezialisten eine Zweitmeinung einholen zu lassen.
Unser Ziel ist es, dass die Zweitmeinung als unabhängige und neutrale ärztliche Meinung abgegeben wird. Vor allem sollen die Notwendigkeit des geplanten Eingriffes und die Möglichkeiten einer eingriffsvermeidenden Behandlungsalternative herausgearbeitet werden.
Hierfür nehmen Sie bitte alle bereits erhobenen Befunde zu Ihrem Beratungstermin mit, damit wir uns mithilfe dieser, eines Anamnesegespräch, einer körperlichen Untersuchung und weiteren diagnostischen Methoden ein umfassendes Bild machen können.
Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten haben einen Rechtsanspruch, vor bestimmten planbaren Operationen (OP) eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einzuholen.