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GKV
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die diagnostischen Maßnahmen, um die Gründe einer eventuellen Unfruchtbarkeit zu identifizieren. Auch Hormonbehandlungen werden von der Krankenkasse übernommen.
Seit der Gesundheitsreform 2004 übernehmen Krankenkassen nur noch die Hälfte der Kosten für eine Insemination, IVF und ICSI, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Das Paar muss verheiratet sein.
- Frau und Mann müssen über 25 Jahre alt sein. Die Frau darf das 40. Lebensjahr und der Mann das 50. Lebensjahr noch nicht überschritten haben.
- Vor Antritt einer IVF, ICSI oder Insemination muss bei der Krankenkasse ein Behandlungsplan eingereicht werden, inklusive einer Kostenschätzung. Dieser Plan muss von der Kasse genehmigt werden.
Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, werden folgende Behandlungen zu 50 % erstattet:
- Acht Inseminationen ohne Hormonstimulation (dies umfasst auch Behandlungen mit Clomifen und hCG)
- Drei Inseminationen mit vorheriger Hormonbehandlung (low-dose FSH)
- Drei Versuche einer In-Vitro-Befruchtung oder ICSI Behandlung
PKV
Für privat versicherte Patienten ergibt sich der Anspruch auf Übernahme der Kosten einer Kinderwunschbehandlung aus dem Krankenversicherungsvertrag.
Der unerfüllte Kinderwunsch des Paares alleine reicht aber für die Kostenübernahme durch die PKV nicht aus. Bei einem der Versicherten muss eine „Krankheit“ vorliegen, die für den unerfüllten Kinderwunsch verantwortlich ist (Verursacherprinzip) um eine Kostenübernahme zu erhalten. Aufgrund des „Verursacherprinzips“ bei der privaten Krankenversicherung muss für eine Kostenübernahme geklärt werden, wer Verursacher der ungewollten Kinderlosigkeit ist. Hier muss der privat versicherte Partner gegenüber seiner Krankenversicherung beweisen, dass er der „Verursacher“ der Kinderlosigkeit ist um eine Kostenübernahme zu erhalten.
Aber anders als die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die private Krankenversicherung grundsätzlich sämtliche Aufwendungen für die Kinderwunschbehandlung. Die Patienten müssen keinen Eigenanteil übernehmen.
Auch in Zeiten der Coronapandemie ermöglichen wir unseren Patienten die weitere Betreuung und bieten eine Videosprechstunde an. Weitere Informationen und notwendige Unterlagen finden Sie hier
Unterlagen für digitale Sprechstunde (Online-Videosprechstunde)