Eignung zur Thrombozytenspende
Eignung als Thromozytenspender
Vor allem Personen, die noch nie Blut gespendet haben, stellen sich oft die Frage, ob sie überhaupt Blut spenden dürfen. Grundsätzlich kann jeder gesunde volljährige Mensch zur Blutspende zugelassen werden. Da wir uns hier jedoch mit einer speziellen Form der Blutspende, der Blutplättchen- oder Thrombozytenspende befassen, sind bei der Zulassung zur Blutspende in unserem Haus einige zusätzliche Faktoren zu berücksichtigen.
Als Thrombozytenspender müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen mindestens 18 Jahre, dürfen jedoch nicht älter als 55 Jahre sein.
- Sie müssen gesund und in guter körperlicher Verfassung sein (ausführlicher Fragebogen, Untersuchung und Blutabnahme durch uns).
- Ihre Werte für roten Blutfarbstoff (Hb), Blutplättchen (Thrombozyten) und weiße Blutkörperchen (Leukozyten) müssen auch für eine wiederholte Spende ausreichend sein.
- Sie müssen mindestens 50 kg wiegen.
- Sie müssen gut punktierbare Venen haben.
- Sie müssen telefonisch erreichbar sein.
- Sie müssen in einigermaßen regelmäßigen Abständen (2-6 Wochen) mindestens 1 Jahr lang zu mindestens 10 Spenden bereit sein.
Auf Grund der Sicherheitsaspekte gibt es eine ganze Reihe von Ausschlusskriterien, die zeitweilig oder dauerhaft das Blutspenden unmöglich machen.
Bei jedem Besuch eines Blutspendeinstituts erhalten Blutspender vorab einen Fragebogen. Darüber hinaus werden in der ärztlichen Untersuchung vor der Spende weitere Fragen gestellt, um etwaig vorhandene Gründe für eine Rückstellung zu erörtern. Obwohl es viele Anlässe gibt, die zu einer zeitweiligen oder dauerhaften Rückstellung von der Blutspende führen können, ist doch jeweils nur ein sehr geringer Teil der Gesamtbevölkerung davon betroffen. Weitere Informationen zu den Gründen, warum eine zeitweise oder eine dauerhafte Rückstellung vom Blutspenden notwendig wird, finden Sie unter den Punkten Spendepausen und Ausschlusskriterien.
Übrigens:
Blutspender die trotz allem Zweifel an ihrer Spendefähigkeit haben, können im so genannten „Vertraulichen Selbstausschluss“ entsprechend ankreuzen, dass die Blutspende nicht zu Therapiezwecken weiterverwendet werden kann. Die Untersuchung des Blutes findet dennoch auf dieselbe Weise statt. Der Spender wird dann von weiteren Spenden bis zur endgültigen Klärung der Zweifel (min. jedoch 3 Monate) ausgeschlossen.