Das Prinzip von PRK
Photorefraktive Keratektomie (PRK)
Der Begriff PRK umfaßt heute die Behandlung von Kurzsichtigkeiten bis zu -6 Dioptrien, Weitsichtigkeiten bis zu ca. +3 Dioptrien und Verkrümmungen der Hornhaut bis zu -4 Dioptrien. In diesem Umfang ist die PRK ein allgemein anerkanntes Behandlungsverfahren.
Bei der PRK trägt der Excimerlaser Hornhautgewebe von der Oberfläche her ab. Zur Behandlung von Kurzsichtigkeit treffen mehr Laserpulse auf das Zentrum der Hornhaut als auf die Randbereiche. Dadurch flacht sich die Hornhautkrümmung ab. Zur Behandlung von Weitsichtigkeit tragen die Laserpulse mehr Gewebe in den Außenbereichen ab als im Zentrum und steilen die zentrale Hornhaut damit auf. Bei Hornhautverkrümmung wird Gewebe so abgetragen, daß verschiedene Krümmungen aneinander angeglichen werden.
Die Höhe des refraktiven Fehlers, der behandelt werden kann, hängt von mehreren Faktoren ab: der Art des Fehlers, der begrenzten Größe der Abtragungszone, der begrenzten Abtragungstiefe. Grundsätzlich gilt aber: je mehr Gewebe abgetragen wird, desto mehr nimmt die absolute Genauigkeit des Verfahrens ab und desto eher können Nebenwirkungen zunehmen. Die angegebenen Behandlungsgrenzen bewirken, daß in den meisten Fällen weniger als 15% der Gesamtdicke der Hornhaut abgetragen werden.
Zu den Nebenwirkungen der PRK gehören subjektive Beschwerden in den ersten Tagen: erhebliche Schmerzen durch Fremdkörpergefühl vor allem während der ersten 20 Stunden postoperativ, die durch die vergleichsweise große Wundoberfläche bei PRK bedingt sind. Von ihr rührt auch die eher langsame Erholung des Sehvermögens her, die zwischen wenigen Tagen und mehreren Wochen beträgt. Im Verlauf der weiteren Wundheilung können zarte Trübungen der Hornhaut auftreten, die in ca. 3-5% der Fälle, auch vom Patienten durch vermehrte Lichtempfindlichkeit und verlangsamten Wiederanstieg der Sehschärfe bemerkt werden. In der Regel verschwinden diese Trübungen vollständig innerhalb eines Jahres, sie können allerdings die Anwendung von Cortison-haltigen Tropfen über mehr als ein halbes Jahr erforderlich machen.