BG-Heilverfahren & Arbeitsunfälle
Die Behandlung von gesetzlich unfallversicherten Arbeits- und Wegeunfällen wird in Deutschland durch die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen getragen. Die Behandlung erfolgt im sog. Durchgangsarztverfahren, also über speziell von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen qualifizierte Ärzte. An beiden Standorten, Großhadern und Innenstadt, stehen wir Ihnen hierfür Tag und Nacht über unsere Notaufnahmen zur Verfügung.
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Die gesetzliche Unfallversicherung
Ihre Aufgabe ist die Verhütung eines Unfalls, die Prävention. Diese wird geregelt in den Unfallverhütungsvorschriften (§14 ff. SGB VII). Sollte es dann doch zu einem Arbeitsunfall gekommen sein, sichert der Unfallversicherungsträger die Betroffenen in Bezug auf die Behandlung, Nachsorge und Reintegration in das Arbeitsfeld ab. Hiermit sind der Arbeitsunfall, der Wegeunfall und eine anerkannte Berufskrankheit versichert.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Unfallversicherungsträger sind seit 1997 im Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) geregelt – davor in der Reichsversicherungsordnung (RVO).
Versicherte Personen
Der gesetzliche Versicherungsschutz erfasst unter anderem alle abhängig Beschäftigten, Schüler und Studierende sowie ehrenamtlich Tätige.
Zusätzliche Regelung des Versicherungsschutzes gelten für- Freiwillige Versicherung für Unternehmer
- Geringfügig Beschäftigte
- Ehrenamtlich Tätige/Nothelfer
- Stationäre/teilstationäre Personen im Rahmen ihrer Behandlung
- Helfende aus der Familie in einem versicherten Betrieb
Zuständigkeiten
Den Schwerpunkt bilden die gewerblichen Berufsgenossenschaften. Die landwirtschaftliche Unfallversicherung ist Bestandteil eines einzigen, bundesweit zuständigen Trägers für die gesamte landwirtschaftliche Sozialversicherung. Die Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände der öffentlichen Hand.
Arbeitsunfälle„Arbeitsunfälle sind die Unfälle, die versicherte Personen infolge der versicherten Tätigkeit erleiden. Und die gesetzliche Unfallversicherung bietet Schutz bei der Ausübung dieser Tätigkeiten.“
„Ein Unfallereignis ist ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden führt."
WegeunfälleWegeunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte auf dem Weg zur oder von der Arbeit erleiden. Versichert sind auch Umwege, die zum Beispiel nötig werden
- um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen,
- bei Fahrgemeinschaften,
- bei Umleitungen,
- weil der Arbeitsplatz über einen längeren Weg schneller erreicht werden kann.
BerufskrankheitenBerufskrankheiten sind Krankheiten, die in der sogenannten Berufskrankheiten-Liste (BK-Liste), der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung (BKV), aufgeführt sind.
Die BK-Liste enthält ausschließlich Krankheiten, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind und denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind.
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§37 in Fällen, in denen eine Verletzung nach dem Verletzungsartenverzeichnis vorliegt, hat der behandelnde Arzt dafür zu sorgen, dass der Unfallverletzte unverzüglich in ein von den Landesverbänden der DGUV am Verletzungsartenverfahren beteiligtes Krankenhaus überwiesen wird. (https://www.dguv.de/medien/landesverbaende/de/med_reha/documents/verletz3.pdf)
Die stationären Heilverfahren in der gesetzlichen Unfallversicherung wurden zum 01.01.2013 neu strukturiert und dreistufig gegliedert:
- Stationäres Durchgangsarztverfahren (DAV)
- Verletzungsartenverfahren (VAV)
- Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV)
Unfallverletzte, die einer stationären Behandlung bedürfen, müssen einem Durchgangsarzt in einem an diesen Verfahren beteiligten Krankenhaus vorgestellt werden. Die Zuweisung richtet sich dabei nach dem Verletzungsartenverzeichnis. Hierin ist geregelt, welche Fälle dem Verletzungsartenverfahren und welche dem Schwerstverletzungsartenverfahren zuzuordnen sind. Alle übrigen Verletzungen können im Rahmen des stationären Durchgangsarztverfahrens behandelt werden.
Die Landesverbände beteiligen ausschließlich besonders geeignete Krankenhäuser am stationären Durchgangsarztverfahren. Diese müssen spezielle personelle, apparative und räumliche Anforderungen erfüllen und zur Übernahme bestimmter Pflichten bereit sein.
Unsere Klinik behandelt Verletzungen aller Kategorien. Am Standort Großhadern erfolgt die Behandlung bis hin zum Schwerverletztenartenverfahren, am Standort Innenstadt im stationären Durchgangsarztverfahren.
DurchgangsarztverfahrenDer Arbeits-, Wege oder Schulunfall wird auch als "BG-Unfall" bezeichnet und unterliegt in seinem Behandlungsablauf gewissen Gesetzmäßigkeiten. Der berufsgenossenschaftlich versicherte Unfall umfasst u.a. alle abhängig Beschäftigten, Schüler, Studenten und auch ehrenamtlich beschäftigte Personen. Ebenso versichert sind Wegeunfälle wie auch der Betriebssport.
Die Behandlung dieser BG-Unfälle hat durch einen von den Berufsgenossenschaften bestellten Durchgangsarzt (D-Arzt) zu erfolgen.Der Durchgangsarzt entscheidet, ob allgemeine Heilbehandlung beim Hausarzt durchgeführt wird oder wegen Art oder Schwere der Verletzung besondere Heilbehandlung erforderlich ist, die er dann regelmäßig selbst durchführt. In Fällen der allgemeinen (hausärztlichen) Behandlung überwacht er den Heilverlauf.
Als allgemeine Heilbehandlung (§10) wird die ärztliche Versorgung einer Unfallverletzung bezeichnet, die nach Art oder Schwere weder eines besonderen personellen, apparativ-technischen Aufwandes noch einer spezifischen unfallmedizinischen Qualifikation des Arztes bedarf (s. Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger). Zur allgemeinen Heilbehandlung gehört auch abrechnungstechnisch die Erstversorgung durch den Vertragsarzt.
Als besondere Heilbehandlung (§11) wird die fachärztliche Behandlung einer Unfallverletzung bezeichnet, die wegen Art oder Schwere besondere unfallmedizinische Qualifikation verlangt (s. Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger). Die Anforderungen an die Qualifikation der Ärzte gibt die Unfallversicherung vor.
VerletzungsartenverfahrenUnfallverletzte mit bestimmten schweren Verletzungen, benötigen eine sofortige besondere unfallmedizinische Behandlung und müssen in speziellen Krankenhäusern der Akutversorgung vorgestellt werden.
SchwerstverletzungsartenverfahrenDie Behandlung bestimmter Verletzungsmuster mit ausgeprägter Schädigung der Weichteile, Verletzungen von Gefäßen oder Nerven sowie die Behandlung posttraumatischer Komplikationen unterliegt strengsten Qualitätsanforderungen, welche in unserem Klinikum am Standort Großhadern erfüllt werden können.
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Für die ambulante Behandlung und postoperative Nachsorge existieren spezielle Sprechstunden für BG-Fälle an beiden Standorten, mit denen wir eine hohe Qualität im Rahmen der begleitenden Nachbehandlung bis hin zur beruflichen Wiedereingliederung sicherstellen.
Um Ihnen nach einem Arbeitsunfall eine schnelle Eingliederung zurück in das Berufsleben zu ermöglichen werden über die DGUV verschiedene ambulante und stationäre Therapien angeboten, die individuell anpassbar sind. Zur Unterstützung der Eingliederung kann hierbei auch ein Rehamanager aus den verschiedenen Landesverbänden einbezogen werden.
Mögliche Maßnahmen im Rahmen der BG-lichen Wiedereingliederung
Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP)Die Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) ist eine von der gesetzlichen Unfall-versicherung aufgrund der Ergebnisse der Rehabilitation von Leistungssportlern entwickelte ambulante Therapieform. Dabei wird wohnortnah eine intensivierte physiotherapeutische Behandlung durch ein muskuläres Aufbautraining unterstützt.
Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW)Die Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW) ermöglicht die stationäre Rehabilitation im unmittelbaren Anschluss an die Akutphase bei Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates, peripheren Nervenverletzungen und Schädel-Hirnverletzungen. Sie wird zur Optimierung des Rehabilitationserfolgs dann durchgeführt, wenn ambulante Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nicht ausreichen.
Arbeitsplatzbezogene Muskuloskelettale Rehabilitation (ABMR)Mit den (unfall-)medizinischen Rehabilitationsverfahren stellen die Unfallversicherungs-träger die umfassende Rehabilitation sicher. Darüber hinaus kann für spezielle Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates oder bei Berufskrankheiten eine "Arbeitsplatzbezogene Muskuloskelettale- Rehabilitation" (ABMR) erforderlich werden, wenn konkret benötigte arbeitsrelevante Aktivitäten in die Therapie zu integrieren sind.