Plastisch-ästhetische Indikationen
Bei vielen unserer Patientinnen und Patienten beruht der Wunsch nach funktionalen oder ästhetischen Formveränderungen auf vorausgegangenen Verletzungen oder chirurgischen Maßnahmen. Ebenso werden bestimmte angeborene Gesichtszüge wie eine kosmetisch störende Schiefnase oder abstehende Ohren von den Betroffenen oftmals als große Belastung empfunden.
Auch in solchen Fällen stehen wir unseren Patientinnen und Patienten mit größter Expertise beratend und therapierend zur Seite. Dabei steht im Rahmen der Umsetzung ästhetischer Wünsche stets der maximale Erhalt oder die Wiederherstellung der Funktion an oberster Stelle.
Auch die Fettabsaugung, die Eigenfettunterspritzung oder Behandlungen mit Botox sowie andere medizinisch-kosmetische Verfahren gehören zu unserem Aufgabenbereich. Darüberhinaus verfügen wir über besondere Expertise bei der Behandlung störender Narben: Ihr Erscheinungsbild kann durch chirurgische Maßnahmen oder eine Laserbehandlung in unserer Klink maßgeblich gebessert werden.
Insbesondere Gesichtsnervenlähmungen machen oft aus funktionalen wie kosmetischen Gründen Korrekturen von Ober- und Unterlid notwendig. Dabei sind viele besondere Aspekte zu beachten, die wir im Rahmen eines ambulanten Voruntersuchungsgespräches gemeinsam mit jeder Patientin und jedem Patienten individuell klären.
Auch Veränderungen anderer Ursache im Bereich von Ober- und Unterlid werden in unserer Klinik behandelt. Hierzu gehört beispielsweise die kosmetische Entfernung überschüssiger Haut im Ober- und Unterlidbereich.
Die Oberlidplastik wird in örtlicher Betäubung oder bei ausgedehnteren Maßnahmen in Vollnarkose durchgeführt. Die Unterlidplastik erfolgt bis auf wenige Ausnahmen in Vollnarkose.
Die operative Korrektur der Nase kann sowohl aus funktionalen als auch kosmetischen Gründen erfolgen. Auch eine Kombination beider Indikationen ist möglich. Beispielsweise gehört die Septorhinoplastik, bei der die äußere Gestalt wie die innere Struktur der Nase gleichzeitig operiert werden, zu den besonders häufigen plastischen Maßnahmen im Bereich der Hals-Nasen- Ohrenheilkunde.
Ein ambulanter Untersuchungs- und Besprechungstermin im Vorfeld des operativen Eingriffs erlaubt eine exakte Beurteilung der ästhetischen Beeinträchtigung, wie sie zum Beispiel bei einer Schief-, Höcker- oder Sattelnase vorliegen kann. Ziel dabei ist es, möglichst genau abzuklären, was genau von der Patientin oder dem Patienten als störend empfunden wird und realistischerweise korrigiert werden kann. Anschließend wird das geplanten Vorgehen detailliert besprochen.
Besondere Veränderungen im Bereich der Nase können spezielle operative Verfahren erforderlich machen. Hierzu gehören beispielsweise plastische Korrekturen der Nase bei Lippen-Kiefer-Gaumenspalten, nach mehrfachen Nasenbrüchen oder Voroperationen oder auch bei sehr ausgedehnten Veränderungen im Bereich der Nasenspitze. Für jede einzelne Patientin und jeden Patienten wird daher ein geeignetes Behandlungskonzept einschließlich der anschließenden Nachbehandlung individuell erstellt.
Der Eingriff wird – zumeist in Vollnarkose – durch die Nasenlöcher vorgenommen, sodass keine sichtbaren Narben verbleiben.
Die Korrektur abstehender Ohren in Form einer Ohrmuschel-Anlegeplastik gehört zu den häufigen plastisch-chirurgischen Eingriffen im Bereich der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde. Auch hier erfolgt im Vorfeld ein ambulantes Voruntersuchungs- und Beratungsgespräch, um die Operation individuell zu planen.
Der Eingriff selbst wird in zwei Schritten durchgeführt. Dabei wird die Vertiefung der Ohrmuschel mittels einer speziellen Nahttechnik dem Knochen des Schädels angenähert und die Falte der Ohrmuschel je nach Erfordernis stärker ausgeformt. Durch diese Techniken entstehen keine von außen sichtbaren Narben.
Bei Kindern kann der Eingriff etwa ab dem 6. Lebensjahr in Vollnarkose erfolgen. Bei älteren Patienten ist dieser auch in örtlicher Betäubung möglich.