Habilitation
Die Habilitation dient der förmlichen Feststellung der wissenschaftlichen und pädagogischen Eignung zur Professorin oder zum Professor in einem bestimmten Fachgebiet an Universitäten und in wissenschaftlichen Fächern an Kunsthochschulen (Lehrbefähigung). (Art. 98, Abs. 1 BayHIG)
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Aktuelle Habilitanden
Abgeschlossene Habilitationen
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