Corona-Hinweise
Patienteninformation zur COVID-19-Pandemie
Liebe Patientinnen und Patienten, liebe Besucherinnen und Besucher!
Die COVID-19-Pandemie stellt uns vor ungekannte Herausforderungen. Um Ihnen den größtmöglichen Schutz und eine sichere Behandlung in unserer Klinik zu gewährleisten, haben wir unsere Abläufe angepasst. Hierüber wollen wir Sie gerne informieren.
Wenn Sie sich verletzt haben und eine chirurgische Notaufnahme aufsuchen müssen, dann ist dies natürlich bei uns weiterhin problemlos möglich.
Unser kompetentes Ärzte-Team steht Ihnen nach wie vor an beiden Standorten, Großhadern und Innenstadt, zur Verfügung. Notwendige Behandlungen werden weiterhin sowohl ambulant als auch stationär durchgeführt. Bitte haben Sie in Ihrem eigenen Interesse auch Verständnis dafür, dass wir aktuell nur noch Notfall- und dringliche Operationen durchführen.
In der Chirurgischen Klinik Nußbaumstraße am Standort Innenstadt werden keine Patienten mit einer Corona-Virus-Infektion stationär behandelt. Verdachtsfälle werden auf spezielle Infektionsstationen verlegt.
Aber auch am Standort Großhadern wurden Vorkehrungen getroffen, um Ihre Sicherheit als Patient zu gewährleisten.
Chirurgische Notfälle werden über separate Eingänge in eigenen, räumlich und personell getrennten Bereichen untergebracht.
Die stationäre Behandlung erfolgt auf unserer unfallchirurgischen Station, auf der weder Verdachtsfälle, noch mit dem Coronavirus-infizierte Patienten liegen. Unsere Mitarbeiter sind alle in die notwendigen Hygienemaßnahmen eingearbeitet worden. Alle Mitarbeiter tragen deshalb einen Mundschutz und Handschuhe.
Zur Regelung des Personenaufkommens im LMU Klinikum können wir in der aktuellen Situation Begleitpersonen leider nur in folgenden Ausnahmefällen zulassen:
Begleitpersonen sind nur aus medizinischen Gründen gestattet – z.B. für minderjährige, gebrechliche oder verwirrte Patienten*innen.
Prinzipiell ist nur 1 Begleitperson pro Patient*in gestattet.
Begleitpersonen zum Übersetzen bzw. Dolmetschen sind aus medizinischen Gründen weiterhin erlaubt, da für die Behandlung notwendig.
Die weiterhin hohe Rate an nachgewiesenen Infektionen im Raum München macht es notwendig, die Besucherregelung am LMU Klinikum vorübergehend strenger zu handhaben. Dies dient dem Schutz unserer Patienten*innen und unseres Personals und damit dem Erhalt der Funktionsfähigkeit unserer Klinik.
Ab sofort sind daher Besuche stationärer Patienten*innen nur noch in folgenden Ausnahmesituationen erlaubt:
Angehörige, die einen Patienten besuchen, der im Sterben liegt
Bei dringenden medizinischen Gründen (dies muss der Angehörige/ Besucher VORAB telefonisch mit dem Stationsoberarzt/Stationsarzt klären)
Zur Umsetzung der Besucherregelung ist ein Besucherschein erforderlich. Diesen können Sie hier herunterladen und ausdrucken. Bitte rufen Sie auf der Station an auf der Ihr Angehöriger liegt. Hier wird Ihnen ein Besucherkürzel genannt, das Sie bitte auf dem Besucherschein eintragen. Der Sicherheitsdienst prüft den Code beim Einlass.
Beim Betreten der Station müssen Sie sich beim Stationspersonal umgehend anmelden und ein klinisches Screening auf COVID durchführen lassen. Das Stationspersonal dokumentiert den Besuch.
Die Hygieneregeln - mindestens 1,5 m Abstand halten, Hände waschen sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes - sind bei allen Besuchen einzuhalten. Auf der jeweiligen Station muss eine Anmeldung erfolgen, ein Screening sowie die Dokumentation des Besuchs.
Sie können für Ihre sozialen Kontakte soweit möglich gerne elektronische Geräte wie Smartphones oder Tablets verwenden.